„Die zertifiziert kompostierbaren Bioabfall-Beutel sind weiterhin zugelassen und werden helfen, die getrennte Bioabfallsammlung für den Verbraucher sauber und hygienisch zu gestalten“, sagt Michael von Ketteler, Geschäftsführer des Verbund.
Die aktualisierten Vorschriften bringen die vom Bundesumweltministerium (BMU) beabsichtigte Klarheit. So müssen die zertifizierten Bioabfall-Beutel nachweislich innerhalb von 6 Wochen vollständig kompostieren und überwiegend aus nachwachsenden Rohstoffen bestehen. Des Weiteren wird eine bundeseinheitliche Kennzeichnung gemäß Anlage 5 BioAbfV eingeführt – für eine noch bessere Erkennbarkeit beim Verbraucher und in Bioabfallbehandlungsanlagen.
Der Verbund begrüßt ausdrücklich die eindeutige Klarstellung in der Textfassung zur Verordnung, dass die in Anhang 1 gelisteten und zugelassenen Sammel- und Transportmaterialien, so auch die zertifiziert kompostierbaren Bioabfall-Beutel, nicht als Fremdstoffe im Input der Anlagen zu zählen sind.
Auch alle bekannten wissenschaftlichen Veröffentlichungen bestätigen, dass zertifiziert kompostierbare Bioabfall-Beutel einen biologischen Abbau durchlaufen und lediglich Biomasse, CO2 und Wasser hinterlassen. Dies unterscheidet sie fundamental von Standard-Kunststoffen, die im produzierten Kompost als Makro- und Mikroplastik verbleiben.
Die Hersteller zertifiziert kompostierbarer Bioabfall-Beutel werden sich diesen Herausforderungen stellen und die Vorgaben zügig umsetzen. „Schon jetzt sind die Bioabfall-Beutel auf Herz und Nieren geprüft. Wir unterstützen das wichtige Ziel, qualitativ hochwertiges Biogut zu sammeln – fordern in diesem Sinne allerdings unverändert, auch alle anderen Sammel- und Transporthilfen diesen Prüfbedingungen zu unterwerfen. Auch die Hersteller wasserabweisend beschichteter Papiertüten jeglicher Art sollten durch eine Zertifizierung sicherstellen, dass durch diese keine Schadstoffe in unseren Kompost und damit auch in unsere Nahrung gelangen“, so von Ketteler.