Pate für die neuen Systeme stehe das Branchenrücknahmesystem für E-Bike Batterien, das nun auf Gerätebatterien ausgeweitet werden soll. Das GRS eMobility Rücknahmesystem ermögliche Herstellern von E-Bikes und sonstiger kleiner elektrischer Fahrzeuge die einfache Erfüllung ihrer Rücknahmeverpflichtungen für die von ihnen in Verkehr gebrachten Geräte- und Industriebatterien.
„Wir wollen speziellen Herstellerbranchen maßgeschneiderte und auf ihre jeweiligen Vertriebsstrukturen zugeschnittene Rücknahmelösungen anbieten.“, sagt Georgios Chryssos, Vorstand Stiftung GRS Batterien und ergänzt: „Die gesetzlichen Regelungen für die Altbatterierücknahme gehen an den Praxisanforderungen, z. B. des Fahrradfachhandels, der Hörgeräteakustiker oder der Baumärkte vorbei.“
Aktuell bereitet GRS Batterien die Zulassung folgender Branchensysteme vor:
- GRS eMobility für Geräte- und Industriebatterien aus E-Bikes und anderen elektrischen Kleinfahrzeugen
- GRS Powertools für Batterien aus Elektrowerkzeugen, Gartengeräten u. ä.
- GRS Healthcare für Batterien aus Hörgeräten und sonstigen medizinischen Geräten sowie
- GRS Consumer speziell für den Einzelhandel.
„Die neuen Systeme ermöglichen individuell ausgestattete und mit dem Gefahrgutrecht konforme Sammelstrukturen wie z. B. Kleinstmengenabholungen für Hörgeräteakkustiker. Mehr noch: Wir können über diese Systeme die herstellerindividuelle Schließung von Stoffkreisläufen bewerkstelligen.“, sagt Dr.-Ing. Julia Hobohm, Leiterin Systembetrieb. „Insbesondere im Hinblick auf zukünftige EU-Vorgaben zum Mindesteinsatz von Recyclaten in Neuprodukten bieten die neuen GRS-Branchensysteme damit einen entscheidenden Fortschritt für die Herstellerindustrie.“
„GRS Batterien bereitet sich damit auch auf die zukünftigen Verpflichtungen zur ökologischen Preisgestaltung vor“, ergänzt Tobias Schulze Wettendorf, Leiter Vertrieb und Marketing, „die neuen Systeme ermöglichen kundenspezifische Preisgestaltungen – von komfortablen Flatrate-Tarifen bis hin zu ausdifferenzierten Preissystemen.“
Die neuen Rücknahmesysteme werden aktuell in das Genehmigungsverfahren bei der zuständigen Behörde gegeben und sollen noch im letzten Quartal 2021 an den Start gehen. Damit soll auch vielen Rücknahmestellen ein geordneter Wechsel in die Neusysteme zum Jahreswechsel ermöglicht werden.
Das bisherige Rücknahmesystem der Stiftung GRS Batterien bleibe ebenfalls erhalten und soll zum 01.01.2022 mit der ebenfalls gesetzlich vorgeschriebenen Neugenehmigung als Basissystem fortgeführt werden.