Mit den heute vorgelegten Vorschlägen präsentiert die Kommission die Rechtsinstrumente für die Verwirklichung der im Europäischen Klimagesetz vereinbarten Ziele und die grundlegende Neuausrichtung unserer Wirtschaft und Gesellschaft für eine gerechte, grüne und florierende Zukunft.
Die heute vorgelegten Vorschläge sollen das erforderliche Tempo bei der Verringerung der Treibhausgasemissionen in den nächsten zehn Jahren möglich machen. Sie kombinieren folgende Maßnahmen: Emissionshandel für neue Sektoren und strengere Auflagen im Rahmen des bestehenden Emissionshandelssystems der EU; verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien; mehr Energieeffizienz; schnellere Einführung emissionsarmer Verkehrsträger und der entsprechende Infrastruktur und Kraftstoffe; Angleichung der Steuerpolitik an die Ziele des europäischen Grünen Deals; Maßnahmen zur Prävention der Verlagerung von CO2-Emissionen; Instrumente zur Erhaltung und Vergrößerung unserer natürlichen CO2-Senken.
Durch das EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) wird CO2 bepreist. Außerdem werden die Obergrenzen für die Emissionen einzelner Wirtschaftszweige jedes Jahr gesenkt. So konnten die Emissionen aus der Stromerzeugung und energieintensiven Industriezweigen in den letzten 16 Jahren um 42,8 % gesenkt werden. Nun schlägt die Kommission vor, die Obergrenze für alle Emissionen noch weiter zu senken und die jährliche Kürzung zu erhöhen. Ein weiterer Vorschlag der Kommission ist, die kostenlosen Emissionszertifikate für den Luftverkehr schrittweise abzuschaffen und mit dem internationalen System zur Verrechnung und Reduzierung von Kohlenstoffdioxid für die internationale Luftfahrt (CORSIA) gleichzuziehen und Schifffahrtsemissionen erstmals in das EU-EHS einzubeziehen. Um die fehlenden Emissionsreduktionen im Straßenverkehr und im Gebäudesektor anzugehen, wird ein separates neues Emissionshandelssystem für die Treib- bzw. Brennstoffversorgung in diesen Sektoren eingeführt. Die Kommission schlägt auch vor, den Innovationsfonds und den Modernisierungsfonds aufzustocken.
Um die erheblichen Klimaausgaben des EU-Haushalts zu ergänzen, sollten die Mitgliedstaaten die Gesamtheit ihrer Einnahmen aus dem Emissionshandel für klima- und energiebezogene Projekte bereitstellen. Ein bestimmter Teil der Einnahmen aus dem neuen Emissionshandelssystem für den Straßenverkehr und den Gebäudesektor sollte zur Abfederung etwaiger sozialer Auswirkungen auf sozial schwächere Privathaushalte, Kleinstunternehmen und Verkehrsteilnehmer vorgesehen werden.
In der Lastenteilungsverordnung werden den Mitgliedstaaten neue strengere Emissionssenkungsziele zugewiesen für Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft und kleine Unternehmen. Dabei wurde den unterschiedlichen Ausgangssituationen und Kapazitäten in den einzelnen Mitgliedstaaten Rechnung getragen und das jeweilige Pro-Kopf-BIP zugrunde gelegt sowie Anpassungen aus Gründen der Kosteneffizienz vorgenommen.
Die Mitgliedstaaten sind auch gemeinsam für die Entfernung von CO2 aus der Atmosphäre verantwortlich. Deshalb ist in der Verordnung über Landnutzung, Forstwirtschaft und Landwirtschaft ein EU-Gesamtziel für den CO2-Abbau durch natürliche Senken im Umfang von 310 Millionen Tonnen CO2-Emissionen bis 2030 festgelegt. Nationale Zielvorgaben sorgen dafür, dass die Mitgliedstaaten ihre Senken pflegen und vergrößern, damit das Gesamtziel erreicht wird. Ziel der EU sollte sein, bis 2035 Klimaneutralität in den Sektoren Landnutzung, Forstwirtschaft und Landwirtschaft – auch bei den landwirtschaftlichen Nicht-CO2-Emissionen aus z. B. dem Einsatz von Düngemitteln oder der Viehhaltung – zu erreichen. Die EU-Waldstrategie soll die Quantität, Qualität und Resilienz der Wälder in der EU verbessern. Sie unterstützt Forstwirtschaftsbetriebe und die forstbasierte Bioökonomie, sorgt gleichzeitig für Nachhaltigkeit bei Holzeinschlag und Nutzung von Biomasse sowie den Erhalt der biologische Vielfalt und beinhaltet einen Plan zur Pflanzung von drei Milliarden Bäumen in ganz Europa bis 2030.
75 % der Emissionen in der EU stammen aus der Erzeugung und dem Verbrauch von Energie. Deshalb ist ein schnellerer Übergang zu einem umweltfreundlicheren Energiesystem von grundlegender Bedeutung. Daher wird die Zielvorgabe für die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen bis 2030 in der Richtlinie über erneuerbare Energien auf 40 % erhöht. Alle Mitgliedstaaten werden zu diesem Ziel beitragen, und es werden spezifische Ziele für die Nutzung erneuerbarer Energien in den Sektoren Verkehr, Heizung und Kühlung, Gebäude und Industrie vorgeschlagen. Im Interesse unserer Klima- und unserer Umweltziele werden die Nachhaltigkeitskriterien für die Nutzung von Bioenergie verstärkt, und die Mitgliedstaaten müssen Förderregelungen für Bioenergie so ausgestalten, dass der Grundsatz der Kaskadennutzung für Holzbiomasse gewahrt wird.
Um den Energieverbrauch insgesamt zu senken, Emissionen zu verringern und Energiearmut zu bekämpfen, sieht die Energieeffizienz-Richtlinie ein ehrgeizigeres verbindliches Jahresziel für die Senkung des Energieverbrauchs auf der EU-Ebene vor. Sie dient als Richtschnur für die Festlegung der nationalen Beiträge und erhöht die jährliche Energieeinsparverpflichtung der Mitgliedstaaten auf fast das Doppelte. Der öffentliche Sektor muss jährlich 3 % seines Gebäudebestands renovieren, damit die Renovierungswelle vorankommt, Arbeitsplätze geschaffen werden und der Energieverbrauch und die Kosten für den Steuerzahler sinken.
Um gegen die zunehmenden Emissionen aus dem Straßenverkehr vorzugehen, ist eine Kombination von Maßnahmen erforderlich, die den Emissionshandel ergänzt. Strengere CO2-Emissionsnormen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge werden den Übergang zur emissionsfreien Mobilität beschleunigen, da die durchschnittlichen jährlichen Emissionen neuer Fahrzeuge ab 2030 55 % und ab 2035 100 % niedriger sein müssen als 2021. Im Ergebnis werden alle ab 2035 zugelassenen Neuwagen emissionsfrei sein. Damit Fahrzeuge in einem verlässlichen EU-weiten Netz aufgeladen oder aufgetankt werden können, schreibt die überarbeitete Verordnung über Infrastruktur für alternative Kraftstoffe vor, dass die Mitgliedstaaten die Ladekapazität nach Maßgabe der Absatzmengen emissionsfreier Fahrzeuge ausbauen und entlang der großen Verkehrsstraßen in regelmäßigen Abständen Tank- und Ladestationen installieren, und zwar alle 60 km für das Aufladen elektrischer Fahrzeuge und alle 150 km für die Betankung mit Wasserstoff.
Flug- und Schiffstreibstoffe verschmutzen die Umwelt erheblich und müssen ebenfalls gezielt angegangen werden, um den Emissionshandel zu ergänzen. Gemäß der Verordnung über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe müssen Flugzeuge und Schiffe in großen Häfen und Flughäfen Zugang zu sauberem Strom haben. Im Rahmen der Initiative „ReFuelEU Aviation“ werden Kraftstoffanbieter verpflichtet, dem an Flughäfen in der EU angebotenen Turbinenkraftstoff nach und nach mehr nachhaltige Flugkraftstoffe beizumischen, einschließlich synthetischer CO2-armer Kraftstoffe, die E-Fuels genannt werden. Die Initiative „FuelEU Maritime“ wird ihrerseits die Nutzung nachhaltiger Schiffskraftstoffe und emissionsfreier Technologien fördern im Wege einer Obergrenze für den Treibhausgasgehalt des Energieverbrauchs von Schiffen, die europäische Häfen anlaufen.
Das Besteuerungssystem für Energieerzeugnisse muss den Binnenmarkt schützen und verbessern und den grünen Wandels fördern, indem die richtigen Anreize gegeben werden. Der Vorschlag für die überarbeitete Energiebesteuerungsrichtlinie sieht vor, dass die Besteuerung von Energieerzeugnissen auf die Energie- und Klimapolitik der EU abgestimmt wird. So könnten saubere Technologien gefördert und überholte Steuerbefreiungen und ermäßigte Steuersätze abgeschafft werden, die zurzeit die Nutzung fossiler Brennstoffe fördern. Durch die neuen Regeln sollen die schädlichen Auswirkungen des Energiesteuerwettbewerbs verringert und den Mitgliedstaaten zu Einnahmen aus Ökosteuern verholfen werden, die dem Wachstum abträglich sind als Steuern auf den Faktor Arbeit.
Im Wege eines neuen CO2-Grenzausgleichssystems wird ein CO2-Preis für Einfuhren bestimmter Produkte eingeführt, damit die ehrgeizige Klimapolitik in Europa nicht zu einer Verlagerung von CO2-Emissionen führt. Dies wird sicherstellen, dass europäische Emissionssenkungen zu einem weltweiten Emissionsrückgang beitragen, statt dass CO2-intensive Produktionskapazitäten aus Europa abwandern. Außerdem soll dies Industrieunternehmen in Drittländern und unsere internationalen Partner dazu motivieren, Schritte in dieselbe Richtung zu unternehmen.
Mittel- bis langfristig überwiegen die Vorteile der EU-Klimapolitik zwar eindeutig die Kosten dieses Übergangs, aber es besteht die Gefahr, dass sozial schwächere Haushalte, Kleinstunternehmen und Verkehrsteilnehmer kurzfristig aufgrund von Klimastrategien stärker unter Druck geraten. Die Strategien in dem heute vorgestellten Paket sind daher so ausgestaltet, dass die Kosten der Bekämpfung und Anpassung an den Klimawandel gerecht verteilt werden.
Außerdem werden durch die CO2-Bepreisung Einnahmen erzielt, die wieder in Innovation, Wirtschaftswachstum und neue Arbeitsplätze investiert werden können. Aus einem neuen Klima-Sozialfonds erhalten die Mitgliedstaaten eigens Mittel, die sie Bürgerinnen und Bürgern für Investitionen in Energieeffizienz, neue Heiz- und Kühlsysteme und sauberere Mobilität gewähren können. Finanziert wird der Klima-Sozialfonds mit einem Betrag aus dem EU-Haushalt, der 25 % der erwarteten Einnahmen aus dem Emissionshandel für Brenn- bzw. Treibstoffe im Gebäudesektor und Straßenverkehr entspricht. Nach einer entsprechenden Änderung des Mehrjährigen Finanzrahmens werden dann aus dem Fonds für den Zeitraum 2025-2032 72,2 Mrd. Euro für die Mitgliedstaaten bereitgestellt. Da vorgeschlagen wird, dass die Mitgliedstaaten Mittel in derselben Höhe bereitstellen, könnte der Fonds 144,4 Mrd. Euro für einen sozialverträglichen Übergang mobilisieren.
Prinzipiell gut, dass die EU Kommission ein so ambitioniertes Paket vorlegt (die Parlamentarier wollten ja gar 60 Prozent) – aber die Frage ist nur, ob sie das bis 2030 auch wirklich schaffen… es wird nämlich immer nur von 2030, 2040 und 2050 gesprochen – aber nicht von morgen und übermorgen… wie soll das denn nächstes Jahr aussehen? Dazu würde ich mir konkrete Pläne wünschen… denn bis 2029 so weiter machen wie gerade jetzt und dann von einen auf den anderen Tag die Treibhausgasemissionen so drastisch zu senken, wird es leider nicht spielen. Da können noch so ehrgeizige Pläne und Milliarden-Pakete her – so einfach wird das nicht umzusetzen sein, vor allem, muss man ja auch mal schauen, die Unternehmen mit an Bord zu holen…