Durch die Förderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) entstanden seit 2000 in Deutschland über 70 Altholzkraftwerke zur energetischen Altholzverwertung. Mehr als 5 Milliarden Euro wurden in eine nachhaltige Strom- und Wärmeerzeugung investiert. Bewusst wurde im EEG eine maximale Größe von Altholzkraftwerken auf 20 MWel festgelegt. Dies entspricht dem Prinzip der dezentralen Energiebereitstellung und der Nutzung regional anfallender Biomasse.
Die Altholznutzung in Deutschland nimmt europaweit eine Vorreiterrolle ein. Die Deponierung von Altholz in der Bundesrepublik wurde 2006 beendet. Altholz wird heute in Deutschland zu fast 100 Prozent stofflich und energetisch verwertet. Dreiviertel der Altholzmenge wird energetisch verwertet. Durch die EEG-Förderung wurde ein tragfähiger und funktionierender Verwertungsweg für großteils nicht stofflich nutzbare Altholzqualitäten geschaffen, der sich bewährt hat. Die EEG-Anschubfinanzierung war erfolgreich – mit Ende der EEG-Förderung treten die Anlagen ab dem Jahr 2026 in eine förderfreie Post-EEG-Ära ein und werden sich dort am Markt durch Strom-, Wärme- und Abfallholzerlöse finanzieren.
Sollte der Gesetzgeber im Anschluss an die EEG-Förderung erneut Altholz im Rahmen der Verbrennung von Biomasse in umgerüsteten Kohlekraftwerken fördern, so würden die bisherigen milliardenschweren Förderinvestitionen zunichtegemacht. Kleine nicht mehr geförderte Altholzkraftwerke müssten gegen geförderte umgerüstete Kohlekraftwerke antreten. Die wettbewerbliche Verzerrung wird die bestehenden Altholzkraftwerke vom Markt drängen.
Umgerüstete Kohlekraftwerke haben aufgrund ihrer Größe einen immensen Brennstoffbedarf. Ein 800 MW Kohlekraftwerk (bei 3500 Vollbenutzungsstunden) hätte einen Brennstoffbedarf von rund einem Drittel (2,8 Mio. t) des jährlichen Gesamtaltholzaufkommens in Deutschland (8 Mio. t). Die bisher politisch gewollte dezentral organisierte Verwertung würde auf wenige große Standorte reduziert, mit erheblichen CO2-Emissionen durch den zusätzlichen LKW-Verkehr über deutlich größere Entfernungen. Am Beispiel der 800 MW Anlage entstünde ein Bedarf von 112.000 LKW Fahrten pro Jahr (bei 25 t je LKW), da Altholz aus logistischen Gründen vorwiegend auf dem Straßenweg transportiert wird.
Die stoffliche und energetische Verwertung von Altholz in Deutschland sind Musterbeispiele einer nachhaltigen und zukunftsgerichteten Nutzung von Abfällen. Deshalb fordern wir den expliziten Ausschluss einer Förderung zur Umrüstung von Kohlekraftwerken auf Altholz. Sie führt zu keiner weiteren CO2-Einsparung, da Altholz bereits vollumfänglich genutzt wird. Sie würde alleinig zu einer für den Steuerzahler teuren Marktveränderung führen, ohne jeden Nutzen für das Klima.