„Mit seinem heutigen Beschluss zur Mantelverordnung hat das Bundeskabinett eine grundsätzlich richtige Entscheidung für eine bundeseinheitliche Regelung zur Verwertung mineralischer Bauabfälle, industrieller Nebenprodukte und Böden getroffen. Der Beschluss ist ein tragfähiger Kompromiss. Das ist nach 15 Jahren intensiver Diskussionen eine gute Nachricht“, erklärte BDE-Präsident Peter Kurth am Mittwoch in Berlin.
Mit der Verabschiedung der Mantelverordnung hat die Bundesregierung in weiten Teilen der Annahme der im politischen Prozess gefundenen Kompromisse zugestimmt. Aus Sicht des BDE kann mit der vorliegenden Fassung eine ausgewogene Balance zwischen Umwelt- und Medienschutz auf der einen Seite und einer ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft auf der anderen Seite erreicht werden.
Kurth: „Die Mantelverordnung ist ein Kompromiss, der einem Scheitern des gesamten Projekts vorzuziehen ist. Aus Sicht unseres Verbandes überwiegen immer noch die Vorteile und nicht die Nachteile. Mit der Ergänzung einer Länderöffnungsklausel durch das Bundeskabinett wird nun zusätzlich regionalen Besonderheiten Rechnung getragen. Ob dies der richtige Weg ist, wird sich zeigen. Zum Wohle eines gesteigerten Umweltschutzes wird die Verordnung dazu führen, dass einige der heute verwerteten Sekundärstoffe zukünftig deponiert werden müssen. Insgesamt wird die Gesamtmasse aber nur begrenzt zunehmen, da es für bestimmte Stoffströme neue Verwertungsmöglichkeiten gibt. Klarheit darüber wird ein Stoffstrom-Monitoring verschaffen, das nach zwei Jahren zur Behebung von Fehlentwicklungen erfolgen soll. Zudem vertrauen wir darauf, dass etwaige Schwachstellen im Rahmen der Evaluation zu einem späteren Zeitpunkt korrigiert werden. In den nächsten Monaten werden sich Bundestag und Bundesrat mit der Verordnung befassen, sodass sie noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten kann.“