Die Umstellung schlagesich in einer deutlich niedrigeren Sammelquote nieder und sei zugleich Spiegelbild des Wettbewerbs um die geringstmögliche Sammelquote.
Nach dem Rekordergebnis von 76,1 % in 2019 sah sich GRS Batterien gezwungen, die Sammelquote auf ein Mindestmaß von 46,6 % zu senken. Georgios Chryssos hierzu: „Die starke Reduzierung ist letztlich Spiegelbild dessen, was vom Gesetzgeber gewünscht ist: Kostenwettbewerb um jeden Preis und ohne jegliche Rücksicht auf die Umwelt. Eine Fehlentwicklung, die wir nicht müde werden, zu kritisieren.“
Bereits vor der Gesetzes-Novellierung habedie Berechnungsmethodik der Sammelquote in der Kritik gestanden. Das „BattG2“ sehenun zwei diametral voneinander abweichende Berechnungsmethoden für Bestands- gegenüber neu gegründeten Rücknahmesystemen vor. Dr. Julia Hobohm, Prokuristin, hierzu: „Die Folge ist, dass die Sammelquoten der einzelnen Systeme in keinster Weise miteinander vergleichbar sind. Statt Transparenz zu schaffen, wird dies explizit verhindert.“
Bedauerlicherweise habedie Umstellung bei zahlreichen Rücknahmestellen für Unruhe und zu einer Verzögerung der Abholung geführt. Auch hier seiendie Gründe vornehmlich im Batteriegesetz und in dessen mangelhaften Vollzug zu suchen. Nach dem Wegfall der vormals durch GRS Batterien gesicherten Grundentsorgung sei versäumt worden, ein geordnetes Verfahren zum Anschluss von Rücknahmestellen an die herstellereigenen Rücknahmesystem vorzusehen. nicht zuletzt hätten sich zudem auch hier die Corona-Beschränkungen bemerkbar gemacht.