In vielen Teilen der Europäischen Union wird Klärschlamm noch nicht ausreichend als Ressource bewirtschaftet. Diesen Missstand hat auch die Europäische Kommission im Rahmen der Neuausrichtung ihrer Kreislaufwirtschaftspolitik erkannt.
„Die Kommission hat bisher einiges für die Vorbereitung der Novellierung getan, sodass spätestens im Jahr 2022 auch eine neue Fassung der EU-Klärschlammrichtlinie vorliegen sollte“, erklärte BDE-Präsident Peter Kurth am Donnerstag in Berlin.
Kurth nahm damit Bezug auf eine zweitägige Online-Konferenz der EU-Kommission zu dem Thema, die am Mittwoch zu Ende ging. Dabei betonte der Verband die erheblichen Potenziale, die aus diesem Abfallstrom gehoben werden könnten. Zudem forderte der BDE, die bloße Beseitigung von Klärschlämmen als Option auszuschließen. So gehörten Klärschlämme nicht auf Deponien, sondern müssten einer ambitionierten Verwertung zugeführt werden. Insbesondere Phosphor müsse endlich als versorgungskritischer Rohstoff verstanden und seine Wiedergewinnung aus Klärschlämmen als Ziel vorgegeben und gefördert werden.
Kurth: „Die bevorstehende Novelle der Klärschlammrichtlinie muss dringend dazu genutzt werden, diesen wichtigen Abfallstrom europaweit in eine moderne Kreislaufwirtschaft zu integrieren. Hierzu bedarf es der richtigen Instrumente auf Basis einer technologieoffenen Innovationsoffensive, aber vor allem einer entsprechend ambitionierten Zielstellung.“