Zu diesem Fazit kam BDE-Geschäftsführer Dr. Andreas Bruckschen in seiner Stellungnahme bei einer öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz. Bruckschen war am Mittwoch im Umweltausschuss des Bundestages als Sachverständiger zu dem Thema geladen.
Zugleich setzte sich der Verbandsgeschäftsführer für weitere Ergänzungen ein, die aber erst in der nächsten Legislaturperiode vorgenommen werden sollten. Dabei gehe es insbesondere um Modelle zur Anreizsetzung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen im Rahmen der Beteiligungsentgelte (§21) und um ein Konzept zur Umsetzung eines Systems der erweiterten Produktverantwortung nach Artikel 8 der Einwegkunststoffrichtlinie. Nach Ansicht Bruckschens gefährde eine aktuelle Befassung die zügige Verabschiedung des Gesetzespakets.
Der BDE-Geschäftsführer verwies in der Anhörung auf bestehende Herausforderungen im weiteren Verfahren: „Die Erweiterung der Pfandpflicht hat Auswirkungen auf den verbleibenden Verpackungsmix und entzieht den Systembetreibern einen wertvollen Materialstrom zur Erfüllung der Quoten. Dies gilt es noch zu lösen.“
Positiv bewertete Bruckschen die Rezyklateinsatzquote für Einweg-PET-Flaschen, mahnte aber Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Materialstroms an. So müsse die Recyclingfähigkeit der Kunststoffgetränkeflaschen nachweislich sichergestellt werden.
„Echte Kreislaufwirtschaft gelingt nur, wenn sich ein qualitätsorientierter Rezyklatmarkt entwickelt. Neben besserer Getrennterfassung, besserer Sortierung und Mindesteinsatzquoten bedeutet dies vor allem eine deutliche Weiterentwicklung des Designs for Recycling. Es sollten nur recyclingfähige Verpackungen in Verkehr gebracht werden und keine Verbundverpackungen, die niemand mehr trennen kann. Mogelverpackungen wie Papiertüten, die sich als Plastiktüten entpuppen, sollten der Vergangenheit angehören“, so Bruckschen.