Alttextilien sind hochwertige Materialien, die möglichst wiederverwendet werden und deren Erfassung, Transport und Behandlung höchster Sorgfaltspflicht unterliegen sollten. Da diese hauptsächlich durch haushaltsnahe Abgabe in den Wertstoffkreislauf gelangen, greift hier das Kreislaufwirtschaftsgesetz als gesetzliche Grundlage der zu beachtenden Bestimmungen. Seit 1996 bietet hier die im § 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes geregelte Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb allen Beteiligten die Möglichkeit, sich der höchsten Sorgfaltspflicht der Auftragnehmer zu versichern.
Fast ausnahmslos haben sich daher etablierte Unternehmen dazu entschieden, diese Zertifizierung zum Nachweis der nötigen Sachkunde vornehmen zu lassen. Ebenfalls wurde es gängige Praxis, dass kommunale Auftragnehmer diese Zertifizierung zur Teilnahme an Auftragsvergaben voraussetzen.
Leider wird hiervon nun immer öfter abgewichen, wie am Beispiel der Vergabe einer Stadt im Norden Baden-Württembergs und einer Großstadt im Ruhrgebiet zu sehen ist.
Die Vergabe von kommunalen Entsorgungsaufträgen an Unternehmen ohne gültige Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb bedeutet einen Verzicht auf Sicherheit über die Einhaltung der abfallrechtlichen Vorschriften sowie die daraus resultierenden Anforderungen und Pflichten.
Jeder Entsorgungsfachbetrieb hat gegenüber den Anbietern ohne Zertifizierung auch einen deutlichen Wettbewerbsnachteil, da er im Gegensatz zu diesen einen jährlichen großen finanziellen und arbeitstechnischen Aufwand betreibt.
Der Fachverband Textilrecycling fordert daher umgehend die Korrektur dieser Vorgehensweise und bietet den Kommunen zusätzlich zum Entsorgungsfachbetrieb eine weitere Hilfestellung bei der Entsorgungsentscheidung an:
„Mit dem seit 2013 etablierten bvse-Qualitätssiegel für das Textilrecycling haben wir ein sichtbares Zeichen für eine hochwertige und seriöse Textilsammlung geschaffen. Unternehmen, die das Qualitätssiegel für das Textilrecycling auf ihren Kleidercontainern aufbringen, dokumentieren transparent ihre Betriebsabläufe und werden regelmäßig von einem externen und unabhängigen Sachverständigen überprüft. Kommunen und Verbraucher erhalten damit gleichermaßen einen sicheren Hinweis auf eine ressourcen- und umweltschonende Sammlung“, erklärt der Vorsitzende im bvse-Fachverband Textilrecycling, Stefan Voigt.
Ist interessant zu erfahren, dass Betriebe ohne Befähigungsnachweis beauftragt werden.
Wie in anderen Bereichen der öffentlichen Vergabe müsste hier zwingend ein Zertifikat nach ISO 9000 gefordert werden, welches sicherstellt, dass die Für den jeweiligen Bereich geltenden Regeln nach dem Qualitätsstandard eingehalten werden.