Er sieht unter anderem eine stärkere ökologisch orientierte öffentliche Beschaffung mit verpflichtenden Mindestkriterien vor, zum Beispiel in der Bauwirtschaft. Für das europäische Netzwerk EUROSLAG und das FEhS – Institut für Baustoff-Forschung ist das ein wichtiger Schritt hin zu einer flächendeckenden Zulassung von Sekundärbaustoffen und deren bedingter Bevorzugung bei öffentlichen Auftragsvergaben. Hierfür muss aber das europäische Vergaberecht geändert werden, wie ein von beiden Duisburger Institutionen bereits 2020 in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten der Kanzlei Kopp-Assenmacher & Nusser festgestellt hat.
Thomas Reiche, Chairman bei EUROSLAG und Geschäftsführer des FEhS-Instituts, sieht jetzt die Europäische Kommission am Zug: „Der Initiativbericht liefert die besten Grundlagen für eine verbindliche, zukunftsweisende Gesetzgebung zur konsequenten Förderung der Kreislaufwirtschaft. Dazu zählen auch ein fairer Wettbewerb und die bedingte Bevorzugung von Sekundärrohstoffen, wie es auch der Berichterstatter des Europäischen Parlaments Jan Huitema fordert. Nur konkrete Vergaberichtlinien mit Drittschutzcharakter sichern den europaweiten Einsatz aller hochwertigen Sekundärbaustoffe, die seit Jahrzehnten einen wichtigen Beitrag zu einem ökologisch und ökonomisch sinnvollen Wirtschaften leisten!“
Der Initiativbericht des Europäischen Parlaments hat unter Federführung des Umweltausschusses auf der Basis des EU-Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft von März 2020 zahlreiche Forderungen verabschiedet. Dazu zählen die Förderung der Ressourceneffizienz, die Öko-Design-Richtlinie für Produkte und die grüne öffentliche Beschaffung. Für die Bauwirtschaft sind unter anderem Vorgaben für die Verwendung von Sekundärrohstoffen und das Recycling vorgesehen. Die Vorschläge des Parlaments dienen als Vorlage zur Gesetzgebung durch die Europäische Kommission.