Für den bvse steht fest, dass die Qualitätssicherung für eine hochwertige stoffliche Verwertung von Biotonnenabfällen und Grüngut bereits in der Sammlung beginnen muss. Maßnahmen für eine verantwortungsvollere Bioabfallsammlung und die Einführung von Fremdstoffanteilgrenzen bereits bei Anlieferung an die Bioabfallbehandlungsanlagen sollen überhaupt erst einmal Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass Bioabfallbehandlungsanlagen die von ihnen erwartete Fremdstoffgrenze zur biologischen Behandlungsstufe technisch erreichen können.
Verantwortung gerecht verteilen
„Die Mitgliedsunternehmen im bvse unterstützen klar das Ziel, Einträge von Fremdstoffen, insbesondere von Kunststoffen, in die stofflichen Verwertungswege von Bioabfällen oder Lebensmittelabfällen zu minimieren. Wir lehnen jedoch ab, dass die Verantwortung für eine qualitätsgesicherte Sammlung und Behandlung von Bioabfällen alleine den Anlagenbetreibern aufgelastet wird“, erklärte der stellvertretende Vorsitzende des bvse-Fachverbands Ersatzbrennstoffe, Altholz und Biogene Abfälle, Bernd Jörg.
Bereits beim Abfallerzeuger müsse damit begonnen werden, Fremdstoffeinträge zu reduzieren, um die Weichen dafür zu stellen, künftig mehr Bioabfälle einer stofflichen Verwertung zuzuführen: „Im Entwurf der Novelle vermissen wir verpflichtende Regelungen und Anweisungen an die vorwiegend öffentlich-rechtlichen Erfasser für eine effiziente Reduzierung von Fehlwürfen in der Biotonne durch mehr Abfallberatung, Kontrolle und Öffentlichkeitsarbeit“, kritisierte Jörg.
Fehlende technische Machbarkeit berücksichtigen
Der bvse macht in seiner Stellungnahme darauf aufmerksam, dass der im Referentenentwurf vorgesehene Fremdstoff-Kontrollwert vor der ersten biologischen Stufe von maximal 0,5 Gew. % (bezogen auf die Trockenmasse) nur dann erreicht werden kann, wenn bereits das Ausgangsmaterial nicht zu hohe Fremdstoffanteile aufweist.
„Der Gesamtfremdstoffgehalt für angeliefertes Material darf bei maximal 3 Gew. % liegen, damit qualitätsgesicherte Aufbereitung technisch überhaupt möglich wird. In der Praxis finden sich bei der Anlieferungen von Bioabfall an den Behandlungsanlagen teilweise Fremdstoffanteile von bis zu 15 Gew. %. Solch schlechte Inputqualitäten können nicht mehr zur Verarbeitung weitergeleitet werden und müssen, verbunden mit hohen Kosten, verbrannt werden. Das Ziel der Novelle der Bioabfallverordnung muss sein, die Kreislaufwirtschaft zu fördern und nicht zu behindern. In der Konsequenz fordern wir, dass der Gesamtfremdstoffgehalt für angeliefertes Material aus der Biotonne auf maximal 3 Gew. % begrenzt wird“, erklärte der stellvertretende Fachverbandsvorsitzende.
„Es ist für uns darüber hinaus auch nicht nachvollziehbar, auf welcher technisch-wissenschaftlichen Untersuchung der Kontrollwert entstanden ist. Die LAGA-Anforderungen mit der Empfehlung von 0,5 Gew. % Fremdstoffkontrollwert vor der biologischen Behandlung gilt für die Verarbeitung verpackter gewerblicher Lebensmittelabfälle. Er ist nicht auf die Technologien zur Behandlung von sonstigen Bioabfällen übertragbar und bezieht sich zudem auch ausdrücklich nicht auf Abfälle aus der Bioabfallsammlung!“, hob Jörg hervor.
Chargenanalysen vorsehen und drei Qualitätsstufen definieren
Um die Ziele einer qualitätsorientierten stofflichen Verwertung von Bioabfällen umsetzen zu können, empfiehlt der bvse die Einführung eines Qualitätssystems mit drei verschiedenen Inputqualitäten für die Annahme an der Behandlungsanlage. So soll schon frühzeitig in der Abfalltonne beim Abfallerzeuger auf hohe Qualität geachtet werden und zusätzliche finanzielle Aufwendungen in der Behandlung verhindert werden. Für eine erste Orientierung über den Fremdstoffgehalt der an die Behandlungsanlage angelieferten Abfälle, sei eine Sichtkontrolle ausreichend. Zum Zweck der Kalibrierung der Sichtprüfungen sollten zudem in regelmäßigen Abständen stichprobenartige Analysen durchgeführt werden. Mit der von der Bundesgütegemeinschaft Kompost entwickelten Chargenanalyse bestehe dafür bereits eine geeignete Methode.