Stephan Jäger, Rechtsanwalt, dazu in einem Statement: „Die betroffenen Aufbereitungs-Unternehmen bewegen sich auf einem dünnen Eis wegen viel zu geringer Auslastung. Wenn weiter gemischte Gewerbeabfälle ohne Vorbehandlung in die Verbrennung statt in die Aufbereitung gehen, handelt es sich hier um einen Straftatbestand.“.
Der fehlende Vollzug der Gewerbeabfallverordnung belaste die Unternehmen schwer. Im Vertrauen auf die Umsetzung hätten sie in die Vorbehandlung, Sortierung und Aufbereitung von gemischten hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen investiert. Deshalb hätten sich zahlreiche Unternehmen aus dem süddeutschen Raum (teilweise bundesweit tätig) unter dem Dach der Bundesvereinigung Umweltaudit zusammengeschlossen, um auf die Fehlentwicklung hinzuweisen. Die in der Bundesvereinigung verbundenen Unternehmen decken eine Behandlungskapazität von etwa 600.000 Mg ab, die in 11 Anlagen zur Verfügung stehen. Derzeit betrage die Auslastung unter 50 %, einzelne Anlagen wurden bereits wieder geschlossen, manche stehen kurz vor der Schließung. Solange das Preisdelta bei der Annahme an Aufbereitungsanlagen und der direkten Verbrennung von gemischten Gewerbeabfällen zwischen 40 und 60 €/t liege, sei kein Anreiz vorhanden für Abfallerzeuger, den „rechtskonformen Weg“ gemäß der GewAbfV einzuschlagen. Der fehlende Vollzug lasse dieser Entwicklung freien Lauf, dadurch gehen wertvolle Rohstoffe durch direkte Verbrennung verloren.
Die Unternehmen haben nun sehr konkrete Vorstellungen, wie die Umsetzung der GewAbfV doch noch zum Erfolg geführt werden kann:
- Zuschuss in Form eines Klimabonus für die Aufbereiter (bezogen auf die eingesparte Menge an CO2-Äquivalenten pro Tonne verwerteter Abfälle): Die stoffliche Verwertung im Gegensatz zur direkten Verbrennung spart Energie und Rohstoffe ein. Werden gemischte gewerbliche Siedlungsabfälle verwertet, so spart man durch die stoffliche Verwertung zwischen 0,6 – 0,9 t an CO2-Äquivalenten ein gegenüber der Verbrennung . Eingespart werden könnten damit allein an CO2-Äquivalenten bei einer angesetzten Menge gewerblicher Abfälle von bis zu 5,7 Mio t pro Jahr in Deutschland, maximal zwischen 3,4 – 5,1 Mio.t. Als CO2-Preis wird nun die im Brennstoffemissionshandelsgesetz ausgehandelte Höhe von 25 €/t angesetzt. Finanziert werden könnte dies zum einen aus der staatlichen Coronahilfe oder aus der Plastikabgabe für nicht verwertete Kunststoffe . Eine Anlage, die in die Sortierung investiert hat und eine Kapazität von 10.000 Jahrestonnen hat, würde bei einer Vollauslastung jährlich 6.000 – 9.000 Tonnen an CO2 einsparen und hat deshalb einen Anspruch auf einen jährlichen Zuschuss zwischen 150.000 und 225.000 €, wird diese Auslastung nicht erreicht, wird der Zuschuss als „entgangener Klimabonus“ oder eben bei Erfüllung als „erreichter Klimabonus“ gewährt.
- Strikte Umsetzung und Einhaltung des LAGA-Merkblatts M34 (Vollzugshinweise zur Gewerbeabfall-Verordnung).
- Anpassung der Abfallgebühren und Abfallsatzungen, um eine direkte Anlieferung von gemischten Gewerbeabfällen an Verbrennungsanlagen möglichst unattraktiv zu machen, sind die Annahmegebühren deutlich zu erhöhen und die Annahmemengen stark zu begrenzen (s. hierzu einige Beispiele bei Städten und Landkreisen aus dem gesamten Bundesgebiet).
- Zertifizierung der Aufbereitungsanlagen, um „schwarze Schafe“ zu erkennen und nur die zuzulassen, die entsprechende Aggregate vorweisen, die die GewAbfV vorgibt. Dies kann nach dem Vorbild der Zertifizierung der Erstbehandlungsanlagen nach dem ElektroG erfolgen.
Die Sprecherin der Initiative, Dr. Beate Kummer, begründet die Forderungen nach einem Klimabonus mit den ursprünglichen Zielen der GewAbfV: „Die Bundesregierung verfolgte das Ziel, mehr Abfälle stofflich zu verwerten. Dies wurde von den Unternehmen aufgegriffen und Investitionen im zweistelligen Millionenbereich getätigt. Bei bis zu 5,7 Mio.t an stofflich verwertbarem Altpapier, Kunststoff, Textilien und anderen gewerblichen Abfällen können jährlich Mio.t an CO2-Äquivalenten und Primärrohstoffe eingespart werden.“ Dies nimmt die Initiative nun zum Anlass, als Ausgleich für Fehlinvestitionen einen Klimabonus zu fordern.