Verbände bekennen sich deutlich zum Baustoff-Recycling

In einer gemeinsamen Erklärung haben sich Bauindustrie, Bau-, Abbruch- und Recyclinggewerbe zur Mantelverordnung bekannt, kritisieren aber die vom Bundesrat verabschiedete Fassung.
Mantelverordnung
Rudolpho-Duba, pixelio.de

„Wir stehen zu unserer Verantwortung, zukünftig mehr mineralische Bau- und Abbruchabfälle, insbesondere aus der größten Fraktion Boden und Steine, zu recyceln und hochwertig im Stoffkreislauf zu behalten. Aber man muss uns auch lassen. Und genau das ist das Problem bei der vom Bundesrat verabschiedeten Fassung der Mantelverordnung. Sie hemmt Recycling, aber auch die sonstige stoffliche Verwertung und führt zu einem erheblichen Anstieg der Deponierung von wertvollen Bauabfällen.“ Dieses erklärten die Hauptgeschäftsführer des Deutschen Abbruchverbands, Andreas Pocha, des Bundesverbandes Sekundärrohstoffe und Entsorgung, Eric Rehbock, des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie, Dieter Babiel, und des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa, zu der aktuellen Diskussion um die umfangreich überarbeitete Mantelverordnung.

Über 80 % der von der Mantelverordnung geregelten mineralischen Abfälle stammen originär aus dem Bau- und Abbruchbereich. Daher ist die Bau- und Abbruchwirtschaft von der Mantelverordnung auch weitaus stärker als andere Branchen betroffen. Wenn die vom Bundesrat beschlossene Fassung der Mantelverordnung unverändert in Kraft tritt, werden mehr mineralische Bauabfälle als bisher auf die Deponien wandern. Deponieraum ist aber regional knapp und die Entsorgung daher teuer. „Das ist ökonomisch sowie ökologisch der falsche Weg. Entsorgungs- und Baukosten zahlt zwar der Auftraggeber, sie sind aber mit den Anforderungen, z.B. bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, nicht zu vereinbaren. Ökologisch betrachtet sind Transporte von Bodenaushub quer durch Deutschland ohnehin ein Wahnsinn“, erklärte Pakleppa.

Babiel ergänzte: „Die Mantelverordnung erschwert nicht nur mit ihren primär auf Boden- und Grundwasserschutz ausgerichteten Regelungen die Verwertung mineralischer Abfälle. Viele komplizierte Regelungen und bürokratische Anforderungen werden im praktischen Baugeschehen im Ergebnis zu weniger Verwertung, mehr Deponierung und damit höheren Entsorgungskosten führen. Und das bei einer Verordnung, die die Planung, den Bau und die Unterhaltung nahezu jeder Straßenbaumaßnahme betreffen wird.“

Mineralische Ersatzbaustoffe, die einer strengen Qualitätskontrolle unterliegen, müssen darüber hinaus aus dem Abfallregime entlassen werden. „Recyclingbaustoffe dürfen nicht länger als Abfall gelten, sondern als das, was sie sind: Wertvolle Ressourcen und moderne, hoch innovative Baumaterialien“, so Rehbock.

„Würde die Mantelverordnung in der jetzigen Fassung beschlossen sind weitreichende Vollzugsprobleme bei Bauherren, Abfallerzeugern und Anlagenbetreibern vorprogrammiert; und es müssten deutlich mehr der wertvollen Bau- und Abbruchabfälle auf die Deponie anstatt sie in der Kreislaufwirtschaft zu halten“, so die Schlussfolgerung von Pocha.

„Wir unterstützen ausdrücklich eine bundeseinheitliche Verordnung, die nicht auf reinen Absichtserklärungen zu mehr Ressourcenschutz beruht, sondern die Weichen sehr deutlich in Richtung einer Stärkung des Baustoffrecyclings stellt. Diese Konsequenz lässt der Bundesratsbeschluss leider vermissen. Wir legen der Bundesregierung daher nahe, unsere berechtigten Bedenken bei der Beratung zur Mantelverordnung zu berücksichtigen.“ So der Appell der vier Verbände an die Bundesregierung.

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