Der BDE hat den Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft der Europäischen Union in Teilen als richtungsweisend begrüßt, aber dennoch Korrekturen angemahnt. Während die Regelungen zum „Green Public Procurement“ (GPP) und zur Abfallverbringung innerhalb Europas auf Zustimmung des Verbandes stoßen, moniert der BDE insbesondere die angenommenen Kompromisse zur Deponierung unbehandelter Siedlungsabfälle und zur thermischen Verwertung.
„Mit Blick auf recycelbare und verwertbare Abfälle wäre ein verbindliches Deponierungsverbot spätestens ab 2031 erforderlich. Ein solches Verbot ist eine wichtige Voraussetzung für eine mittelfristig funktionierende Kreislaufwirtschaft“, erklärte BDE-Präsident Peter Kurth am Mittwoch in Berlin.
Ausdrücklich begrüßt der BDE hingegen den gefundenen Kompromiss zum Thema verpflichtende grüne öffentliche Beschaffung und den verstärkten und verpflichtenden Einsatz von Rezyklaten in neuen Produkten. Nach Ansicht des Verbandes sieht der Umweltausschuss zurecht die öffentliche Hand als größten Akteur im Markt in der Pflicht, die Nachfrage nach nachhaltigen Produkten anzukurbeln. Erfreulich ist zudem auch das Bekenntnis des Ausschusses zu einer funktionierenden Abfallverbringung innerhalb Europas.
Kurth: „Der angenommene Bericht zum Aktionsplan ist eine Agenda mit Licht und Schatten. Die Regelungen zum Green Public Procurement zeigen, dass es Europa ernst ist mit einer nachhaltigen Produktpolitik. Auch die Vereinbarungen zur Abfallverbringung innerhalb Europas sind praxisnahe Regelungen zugunsten einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft. Eine Schwachstelle aber ist und bleibt die Tatsache, dass die Deponierung von recycelbaren und verwertbaren Abfällen nicht verboten werden soll. Diese Beseitigungsmethode ist sowohl umwelt- als auch wirtschaftspolitisch die schlechteste Behandlungsmethode, nicht zuletzt deshalb, weil sie der Kreislaufwirtschaft wichtige Rohstoffe entzieht. In Deutschland besteht ein breites Bündnis der Wirtschaftsverbände für ein Deponierungsverbot, und auch der deutschen EU-Ratspräsidentschaft war dieses Thema im zweiten Halbjahr letzten Jahres ein Anliegen. Auch wenn dieses Verbot im vorliegenden Aktionsplan nicht geregelt wurde, ist es von zentraler Bedeutung und wird auf der Agenda bleiben.“