Zugleich monierte der Verband jedoch Regelungslücken in dem Vorschlag. Nach Ansicht des Verbandes ist die höhere Sammelquote noch nicht ausreichend. Zudem fehlt eine Pfandpflicht für Batterien.
Mit der neuen Batterieverordnung entsteht eine europaweit einheitliche Regelung. Im Gegensatz zur Batterierichtline muss sie nicht in nationales Recht umgesetzt werden.
„Die rasante Veränderung der technologischen und volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen geht auch an Batterien nicht vorbei. Die Nachfrage nach diesen Energiespeichern steigt weltweit weiter rasant an. Deshalb ist die Aktualisierung der Batterierichtlinie ein wichtiger Schritt. Das Hauptziel der Kommission, mit der neuen Verordnung zur Sicherung der Rohstoffe für Batterien in Europa beizutragen, begrüße ich außerordentlich. In Sachen Sammel- und Mindesteinsatzquote sowie Batteriepfand ist der große Wurf leider ausgeblieben. Hier hätte ich mir mehr Mut seitens der Kommission gewünscht“, erklärte BDE-Präsident Peter Kurth am Freitag in Berlin.
Nach Ansicht des Verbandes ist es zielführend, dass die Kommission Regelungen schafft, um wertvolle Rohstoffe für Batterien in Europa zu halten und einen stabilen Markt für Recyclingrrohstoffe aus Batterien zu schaffen, damit auch bei diesem Stoffstrom eine vollständig funktionierende Kreislaufwirtschaft in Europa entsteht.
Deshalb unterstützt der BDE die Einführung von Mindesteinsatzquoten von Recyclingrohstoffen in Höhe von 12% für Kobalt, 85% für Blei, 4% für Lithium und 4% für Nickel in Industriebatterien, Batterien für Elektrofahrzeuge und Autobatterien mit interner Speicherung und einer Kapazität von mehr als 2 kWh. Diese Quoten sollen ab dem 1. Januar 2030 gelten.
Ab dem 1. Januar 2035 sollen die Mindesteinsatzquoten auf 20% für Kobalt, 10% für Lithium und 12% für Nickel steigen. Hier hätte sich der BDE einen früheren Start gewünscht. Bis zum verpflichtenden Einsatz an Recyclingrohstoffen soll ab dem 1. Januar 2027 eine Auskunftspflicht über den Anteil an recyceltem Kobalt, Blei, Lithium und Nickel in aktiven Materialien gelten.
Weitere Schwerpunkte des Vorschlags sind die Festlegung verbindlicher Anforderungen für alle Batterien zur Verwendung verantwortungsvoll beschaffter Materialien, begrenztem Einsatz gefährlicher Stoffe, dem Mindestgehalt an recyceltem Material, Leistung, Haltbarkeit und Kennzeichnung vorgesehen. Zur Minimierung der Umweltauswirkungen von Batterien sollen ab dem 1. Juli 2024 nur noch wiederaufladbare Industrie- und Traktionsbatterien in Verkehr gebracht werden, für die eine Erklärung zum CO2-Fußabdruck erstellt wurde.
Die von der Kommission vorgesehene stufenweise Anhebung der Quote von getrennt gesammelten Gerätebatterien von derzeit 45% auf 65% im Jahr 2025 und 70% im Jahr 2030 ist aus Sicht des BDE zwar begrüßenswert, aber nicht ausreichend. Der BDE-Präsident verwies dabei auch auf die hohe Brandgefahr falsch entsorgter Lithium-Ionen-Batterien: „Wir brauchen eine schnelle und vor allem nachhaltige Verbesserung des Batterierücklaufs in die Systeme notwendig, weil damit auch die Chance besteht, die hohe Brandgefahr durch falsch entsorgte Batterien einzudämmen. Bei der Batterierücknahme ist auch der Handel in der Pflicht.“
Kurth weiter: „Der Vorschlag der Kommission geht in die richtige Richtung. Der BDE wird aber im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch stärker für einen geringeren Einsatz von Primärrohstoffen, einen innovativen und effizienten Wertstoffkreislauf für Batterien, hohen Sammel- und Recyclingzielen, sowie für die Einführung einer europäischen Pfandpflicht eintreten.“