Zahlreiche Entwicklungen hätten gezeigt, dass die Umsetzung und Anwendung nicht zufriedenstellend sei. Aktuelle Untersuchungen hätten gezeigt, dass Millionen von sogenannten Gebrauchtfahrzeugen in schlechtem Zustand, hohem Alter und nicht straßentauglich überwiegend in afrikanische Staaten transportiert würden und dort zu erheblichen Emissionen und Unfällen beitrügen. Mehr als die Hälfte dieser Fahrzeuge würde nach Afrika verbracht. Der größte Anteil der Fahrzeuge stamme aus der EU, zwischen 2015 und 2018 etwa 7,5 Millionen Fahrzeuge. „Daraus ergibt sich ein Verlust von Rohstoffen in der Größenordnung von etwa 8 Mio. T an Eisen- und Buntmetallen sowie Kunststoffen allein für die europäische Industrie“, heißt es in dem Schreiben. Auf der anderen Seite sei aufgrund des schlechten Zustands das zweite Leben dieser Fahrzeuge in afrikanischen Staaten sehr kurz. Zudem sei eine ordnungsgemäße Entsorgung nicht möglich, da es an einer entsprechenden Infrastruktur fehle.
Nach Auffassung von Scholz Austria dürften die Industrienationen nicht länger dazu beitragen, dass „Schrottfahrzeuge“ günstig in Entwicklungsländern entsorgt würden. Aus den Ergebnissen der Studien müssten Maßnahmen abgeleitet und Konsequenzen gezogen werden, die im Revisionsprozess der europäischen Altfahrzeugrichtlinie unbedingt zu berücksichtigen seien. „Ein wichtiges Ziel ist, dass auch die nach außerhalb der EU exportierten Fahrzeuge am Ende ihrer Lebensdauer einem Recyclingprozess nach EU-Standards zu unterziehen sind. Werden Gebrauchtwagen in ordnungsgemäßem Zustand exportiert, so ist auch in den Zielländern eine entsprechende Verwertung sicherzustellen“, so Scholz Austria.
Konkret wird vorgeschlagen, eine konkrete Abgrenzung von Gebrauchtwagen und Altfahrzeug einzuführen. Zudem solle eine Umkehr der Beweislast eingeführt werden, so dass der Exporteur nachweisen müsse, dass ein Gebrauchtfahrzeug vorliegt. Des Weiteren solle die Rücknahme der Altfahrzeuge an einen finanziellen Anreiz für den Letztbesitzer koppen und die kostenlose Rücknahme abschaffen. Da sich die in Verkehr gebrachten Fahrzeuge sich bezüglich der Materialzusammensetzung seit dem Infrafttreten der Altfahrzeugrichtlinie 2000 massiv verändert hätten, sollten die Recyclingquoten materialbezogen erhoben werden.