bvse: Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes enttäuscht

Die verabschiedete Neufassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes durch den Bundestag bezeichnete der bvse im Ergebnis als enttäuschend.
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Besonders ärgerlich und kontraproduktiv sei die Einführung einer kommunalen Klagebefugnis, die die Regierungsfraktionen in letzter Minute durchgesetzt hätten, kritisierte bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock. Damit werden die privaten Sammlungsstrukturen zugunsten der Kommunen weiter geschwächt, weil das gesetzlich vorgesehene Anzeigeverfahren „faktisch“ zu einem Genehmigungsverfahren umfunktioniert werden kann, das sich über etliche Monate oder gar Jahre hinziehen kann.

Nichts geändert habe sich hingegen an der „schwachen Regelung“ des § 45 „Pflichten der öffentlichen Hand“. Zwar wird hier eine Bevorzugungspflicht unter anderem für Recyclate festgeschrieben. Leider sind jedoch keinerlei Nachprüfungs- oder Sanktionsmöglichkeiten bei Nichtbeachtung dieser Regel vorgesehen. Noch nicht einmal zu einer jährlichen Berichtspflicht konnte sich der Gesetzgeber durchringen, kritisiert der bvse.

Rehbock: „Der Bundestag hat hier versäumt, das öffentliche Beschaffungswesen effektiv auf Nachhaltigkeit auszurichten. Es stellt sich hier natürlich schon die Frage, warum es nicht gelungen ist, die eigenen Ansprüche in konkrete Taten zu übersetzen?

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