In dem diesjährigen Bericht führt die Bundesregierung darüber hinaus auch aus, dass die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Klimabilanz nach aktuellen Schätzungen der projizierten Treibhausgasemissionen im Detail noch nicht absehbar sind, man aber davon ausgehe, dass diese für das Jahr 2020 deutlich zu hoch eingeschätzt worden seien. Möglicherweise sei das festgesetzte Ziel, 40 Prozent weniger Treibhausgase als 1990 auszustoßen, doch noch realisierbar und das nachdem die Politik dieses Ziel bereits abgeschrieben hatte.
„Besonders erfreulich sei es, dass die Bundesregierung in ihrem Bericht der Abfallwirtschaft ein historisches Ergebnis bei der Emissionsminderung attestiert1“, so Katrin Büscher, Geschäftsführerin der ASA. „In den letzten Monaten haben wir uns als Branche immer wieder dafür stark gemacht, die Potentiale der Kreislaufwirtschaft auszuschöpfen und entsprechend zu bewerten. Dass der Bericht diese Fakten nun festhält, ist nicht nur folgerichtig, sondern auch ein klares Signal, dass sich die Arbeit gelohnt hat“, so Büscher weiter.
„Hervorzuheben ist die Einsparung von 30 Mio. Tonnen CO2-Äquivalenten in dem Zeitfenster 1990 bis 2020. 2006 waren es noch 18 Mio. Tonnen, mit denen wir bereits einen immensen Beitrag zum Klimaschutz geleistet haben“, so Thomas Grundmann, Vorsitzender der ASA. „In den letzten Jahren hat die deutsche Kreislaufwirtschaft durch Treibhausgasgutschriften für erzeugte Energie und die Bereitstellung von Sekundärrohstoffen mehr Kohlendioxid eingespart, als sie durch ihre Emissionen und den Energieverbrauch zur Belastung beigetragen hat. Dadurch arbeitet sie nicht nur klimaneutral, sondern klimapositiv. Außerdem hilft die Kreislaufwirtschaft anderen Branchen aktiv, ihre Emissionen zu verringern, indem sie z. B. die erzeugten Sekundärrohstoffe für Recyclingprodukte zur Verfügung stellt“, so Grundmann ergänzend.
Darüber hinaus werde auch die mechanisch-biologische Abfallbehandlung neben der Kompostierung in dem Bericht namentlich herausgestellt . In diesem Zusammenhang werde festgehalten, dass die weit überdurchschnittlichen Minderungen in erster Linie aus dem Verbot der Deponierung organisch abbaubarer Siedlungsabfälle und verstärktem Recycling resultieren, aber auch 10 % der Einsparungen durch die stoffspezifische Abfallbehandlung erreicht werden. „Hier müssen wir weitermachen“, so die ASA-Spitze.
Mit Unterstützung der mechanischen und/oder biologischen Abfallbehandlungstechnologien könnten in Aufbereitungsprozessen Materialströme gewonnen werden, die dem Recycling oder einer hochwertigen energetischen Verwertung zur Verfügung stehen. „Natürliche Ressourcen werden geschont und gewonnene Rohstoffe dem Stoffkreislauf wieder zugeführt“, so Grundmann ausführend.
„Die Maßnahmen der letzten Jahre haben auf jeden Fall gezeigt, dass der Dialog mit der Praxis Früchte getragen und der Gesetzgeber gut daran getan hat, sich von freiwilligen Vereinbarungen zu verabschieden und verpflichtende Vorgaben zu etablieren. Die konsequente Umsetzung dieser Vorgaben und die Sicherung des Vollzugs sind sicherlich ausschlaggebend dafür, dass wir langfristig eine funktionierende Kreislaufwirtschaft umsetzen können“, so die Juristin Büscher.
Aber nicht nur Verbote, sondern auch die konsequente Einhaltung der Abfallhierarchie seien Garant für ein klimafreundliches Umdenken gewesen. Im Ergebnis sorgten die verstärkte Getrenntsammlung von Bioabfällen und weiteren Wertstoffen und die Modernisierungen der Anlagen für hohe CO2-Einsparungen und bessere Emissionswerte und lieferten damit positive Beiträge einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft zum Klimaschutz, so die ASA-Vertreter abschließend.