Daher bestand für vier von fünf Mitgliedskörperschaften des Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T) die Notwendigkeit, eine Erfassungsmöglichkeit für Bioabfälle einzurichten. Da die flächendeckende Einführung der haushaltsnahen Biotonne im Verbandsgebiet bei der Bevölkerung auf großen Widerstand stieß und der wesentlich größere Anteil des Grünschnitts bereits optimal stofflich über die Grünschnittsammelstellen verwertet wird, hat der A.R.T. mit der zuständigen Fachaufsichtsbehörde, der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord einen rechtsverbindlichen, unbefristeten Vergleich ausgehandelt. Demnach sollten, ergänzend zu dem etablierten System der Grünguterfassung, an den insgesamt 86 Grüngutsammelstellen im gesamten Verbandsgebiet zentrale Sammelbehälter für Küchen- und Speiseabfälle aufgestellt werden.
Mittlerweile wurde das System ausgeweitet und an die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger weiter angepasst, sodass die Sammelmengen an Küchen- und Speiseabfällen mengenmäßig mit denen in einer Biotonne vergleichbar sind.
Weiterhin haben sich A.R.T. und SGD Nord darauf verständigt, die Systemeinführung durch das Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH wissenschaftlich begleiten zu lassen. Das Institut liefert durch sein umfangreiches Monitoring unabhängige Zahlen und Daten zu den Erfassungsmengen und der Qualität des erfassten biogenen Materials.
Dem der Aufsichtsbehörde vorliegenden Bericht des Witzenhausen-Instituts vom 30.06.2020 ist zu entnehmen, dass sowohl das bisherige Mengenaufkommen als auch die Qualität der im Bringsystem gesammelten Küchen- und Speiseabfälle dem entsprechen, was bundesweit im Durchschnitt mit einer Biotonne gesammelt wird. Hinzu kommt, dass die Region Trier bei der Verwertung von Grünschnitt sowohl in Rheinland-Pfalz, als auch im Bundesdurchschnitt zu den Spitzenreitern gehört. Schreibt man das bisherige Mengenaufkommen im Jahr 2020 bis Jahresende fort, werden mehr als 10.000 Tonnen im Jahr an Küchen- und Speiseabfällen mit der Biotüte eingesammelt und hochwertig verwertet. Legt man eine Eigenkompostierungsrate von nur 30% der Bürger zugrunde, entspricht das einem durchschnittlichen Mengenaufkommen von Küchen- und Speiseabfällen im Bringsystem in Höhe von 27 kg je Einwohner pro Jahr.
Grundsätzlich hat der A.R.T. als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger keine Präferenz für ein Hol- oder Bringsystem. Die Getrennterfassung der Bioabfälle ist eine sich aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz zu ergebende Pflicht. Dementsprechend muss ein System zur Getrennterfassung von biogenen Abfällen zur Verfügung gestellt werden.
Sollte die politische Entscheidung getroffen werden oder eine entsprechende Anordnung ergehen, eine Biotonne in jeden Haushalt zu stellen, wird der A.R.T. auch dies zeitnah umsetzen.