Kriterien für RAL-Gütezeichen Wertstoff PET‐Getränkeverpackungen erweitert

Die Vergabekriterien wurden auf die Herstellung von PET‐Flakes erweitert und dem aktuellen Stand der Technik angepasst.
Domsen, pixelio.de

Zudem können nun auch PET‐Flakes‐Hersteller das RAL-Gütezeichen erhalten. Mit dem RAL-Gütezeichen wird jetzt zudem auch der Rezyklatgehalt in den Flaschen ausgewiesen.

Ein Kriterium für die Verleihung des RAL-Gütezeichens ist der Einsatz von mindestens 25 Prozent an recyceltem PET‐Material bei der Herstellung neuer PET Getränkeverpackungen. Laut einer Studie der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung werden bislang in deutschen PET‐Einwegflaschen im Durchschnitt 26 Prozent PET‐Rezyklat eingesetzt. Die RAL‐Gütegemeinschaft hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2022 im Mittel einen Rezyklatgehalt von 50 Prozent zu erreichen.

Die Kriterien für die Verleihung des RAL-Gütezeichens Wertstoff PET‐Getränkeverpackungen legen für jede Stufe der Wertstoffkette detaillierte Anforderungen fest. Die Unternehmen verpflichten sich, die Einhaltung der Güte‐ und Prüfbestimmungen kontinuierlich zu überwachen und dies zu dokumentieren. Hinzu kommt eine regelmäßige Fremdüberwachung der Gütezeichenbenutzer durch neutrale Prüfer. Damit ist sichergestellt, dass bei allen Verfahrensschritten höchste Qualitätsstandards eingehalten werden.

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