Metall- und Stahlrecycler wollen deutliches Bekenntnis zur Kreislaufwirtschaft

Anlässlich der heutigen, ersten Lesung zur Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Bundestag, erwarten die BDSV und der VDM ein deutlicheres Bekenntnis zur Kreislaufwirtschaft.
Foto: Rainer-Sturm; pixelio.de

Insbesondere ist in dem Gesetzentwurf vorgesehen, dass die öffentliche Hand beim nachhaltigen Einkauf eine Vorreiterrolle einnehmen muss. Dies bedeutet, dass öffentliche Institutionen angehalten werden sollen, Produkte zu kaufen, die unter Einsatz von Recycling- bzw. Sekundärrohstoffen hergestellt worden sind. Laut dem vorliegenden Gesetzesentwurf dürfen dabei aber „keine unzumutbaren Mehrkosten“ entstehen. Nach Ansicht der Verbände muss hier deutlich nachgesteuert werden. „Die öffentliche Hand kann mit ihrer Nachfragemacht dazu beitragen, den Recyclingrohstoffmarkt spürbar zu beleben. Ein nachhaltiger Einkauf würde der Kreislaufwirtschaft zugutekommen und gleichzeitig umwelt- und klimapolitische Vorhaben flankieren. Hier sollte die Politik nicht zögerlich sein und klar formulieren, wie viel dem Staat Umwelt- und Klimaschutz tatsächlich wert ist,“ so die beiden Verbandspräsidenten Petra Zieringer (VDM) und Andreas Schwenter (BDSV).

Auch der öffentlichen Hand müsse bewusst sein, dass der Einsatz von mehr Recycling- bzw. Sekundärrohstoffen viele Vorteile bringt: Im Vergleich zu Primärrohstoffen werden Ressourcen, Energie und CO2-Emissionen in Milliardenhöhe eingespart. Darüber hinaus verlieren insbesondere Metalle und Stahl im Recyclingprozess nichts von ihrer hohen Qualität und können deshalb immer wieder verwendet werden. Dies hat die Studie Schrottbonus des Instituts Fraunhofer IMWS, die von der BDSV in Auftrag gegeben wurde, bestätigt.

Des Weiteren fordern BDSV und VDM den Bundestag und die Bundesregierung auf, sich mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass das auf Initiative des Bundesrats vorgeschlagene kommunale Klagerecht aus dem vorliegenden Gesetzentwurf wieder ersatzlos gestrichen wird. Die Verbände teilen die Auffassung der Bundesregierung, dass eine Beibehaltung zu einer ungerechtfertigten Übersicherung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger führt.

Ferner lehnen die Verbände den Vorschlag des Bundesrats, nach dem Kommunen die Wertstofftonne für privaten Haushalte ohne Absprache mit den dualen Systemen durchsetzen können, weiterhin entschieden ab. Begrüßt hingegen werden die vorgeschlagenen Maßnahmen im Bereich der Produktverantwortung, die u. a. dazu beitragen sollen, Abfall zu vermeiden und das Recycling von Produkten zu erleichtern. Es bleibt zu hoffen, dass die geplanten Rechtsverordnungen geeignet sind, die ambitionierten Ziele zu erreichen.

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