Dazu kommentiert NABU-Geschäftsführer Leif Miller: „Die Abfallverbrennungsanlagen in Deutschland emittieren jährlich über neun Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Hiervon ist ein erheblicher Teil fossilen Ursprungs. Allein im normalen Hausrestmüll befinden sich etwa vierzig Prozent fossile Kohlenstoffanteile, insbesondere in Form von Kunststoffabfällen. Es ist daher klar, dass die Verbrennung dieser Abfälle unter den Emissionshandel fallen muss und Siedlungsabfälle als Brennstoff einen CO2-Preis benötigen. Bei der Müllverbrennung gehen nicht nur kontaminierte Abfälle, sondern auch Wertstoffe unwiederbringlich in Flammen auf. Der hohe Anteil an Kunststoff im Restmüll zeigt, dass es offensichtlich nach wie vor finanziell attraktiver ist, Abfälle einfach zu verbrennen statt Strukturen zu schaffen, in denen sie hochwertig recycelt oder im besten Falle ganz vermieden werden. Eine Bepreisung der Abfallverbrennung leistet somit nicht nur einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, sondern auch zu einer ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft. Der Bundesrat muss daher klarstellen, dass Siedlungsabfälle unter die CO2-Bepreisung des BEHG fallen.“
NABU: Abfallverbrennung muss Teil des Emissionshandels werden
Morgen debattiert der Wirtschaftsausschuss des Bundesrats über die Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG).