Insbesondere eine Wiedereinführung von Preisanpassungsmechanismen in die Vertragsgestaltung wäre ein geeignetes Instrument, damit die Bieter trotz der Corona-Krise eine nachhaltig tragfähige Kalkulationsgrundlage haben. Das ist das Ergebnis einer Konferenz zur aktuellen Ausschreibungsrunde des BDE, zu der sich am Mittwoch mehr als achtzig Branchenvertreter online zugeschaltet hatten.
Der Kölner Rechtsanwalt Markus Figgen (avocado rechtsanwälte), der in der Konferenz die aktuellen Vertragsstrukturen umfassend darstellte, sieht ebenfalls die Notwendigkeit der Festschreibung von Verhandlungsklauseln für die Preisgestaltung, auch wenn dies aus der Sicht der Systembetreiber derzeit nicht einfach ist. Figgen bemängelte außerdem den völligen Verzicht der Vorgaben für die Eignungsleihe, die er mit Blick auf die Vergabeverordnung für rechtlich problematisch hält. Nach seiner Ansicht könne sich die in diesem Jahr erfolgte Herabsetzung der Eignungsanforderungen kontraproduktiv auf die gewünschte Qualitätssteigerung bei der Erfassung auswirken.
Michael Bürstner (Interseroh Dienstleistungs GmbH) und Uwe Echteler (Landbell GmbH) hoben in ihren Beiträgen die Kampagne „Mülltrennung wirkt“ der Dualen Systeme hervor, die Verbrauchern nützliche Hinweise zur korrekten Mülltrennung gibt und so einen Beitrag zur Steigerung der Erfassungsqualität leistet.
Die Vorsitzende des BDE-Arbeitskreises Verpackungsrecycling, Heike Schröder (ALBA Group), monierte trotz mancher Verbesserungen neben den fehlenden Abstimmungsvereinbarungen weiterhin bestehende technische und inhaltliche Hürden, die die Angebotsabgabe auf der Registrierungsplattform aktuell erschwerten. Probleme bereiteten hier insbesondere Terminverschiebungen sowie sich widersprechende Systembeschreibungen und Abstimmungsvereinbarungen, die die teilnehmenden Entsorger in der Umsetzung vor große Probleme stellen können.
Der Moderator der Online-Konferenz, BDE-Geschäftsführer Dr. Andreas Bruckschen, fasste die Diskussion zusammen und bekräftigte dabei die Forderung der Notwendigkeit von Vertragsanpassungsmechanismen: „Durch die Corona-Krise ist das Abfallaufkommen stark gestiegen. Gleichzeitig erschweren ebenfalls Corona-bedingte Störungen der Lieferketten die Absteuerung, was dazu führt, dass in einigen Regionen die Lagermengen auf den Umschlagplätzen und Sortieranlagen stark zugenommen haben. Hier bedarf es Anpassungsmechanismen in den Verträgen. Im Übrigen sind Preisanpassungsklauseln auch unabhängig von der Corona-Krise unverzichtbar, wie die Aufschläge auf Diesel in Abhängigkeit von den noch nicht kalkulierbaren Kosten der CO2-Zertifikate ab 2021 zeigen.“