Damit unterstützte man die aktuellen Regelungen des Bundesumweltministeriums, das übergangsweise auf persönliche Unterschriften bei sogenannten Übernahmescheinen verzichtet, um Infektionsrisiken zu minimieren. Mit der Fernsignatur und eANVweblink könne unabhängig von jedem eANV-System ein rechtssicherer und vollkommen mobiler Workflow ohne Personenkontakt oder Kontakt zu fremden Kartenlesern erfolgen.
Gemäß dem Umweltministerium müssen im Rahmen der abfallrechtlichen Nachweisführung, insbesondere in den Fällen der Sammelentsorgung, sogenannte Übernahmescheine geführt werden. Falls die Nachweisführung nicht elektronisch erfolgt, müssen Abfallerzeuger, Beförderer und Abfallentsorger diese händisch unterschreiben. In der Regel ist hierbei ein persönlicher Kontakt bzw. ein Kontakt zu einem Kartenleser erforderlich, weshalb derzeit übergangsweise auf die persönliche bzw. elektronische Signatur verzichtet wird. Das ist begrüßenswert, schafft aber einen rechtsfreien Raum: wie derzeit, bei dem ohne schriftliche Bestätigung zugestellten Paket vor der Tür, ist der Nachweis dann jedoch nicht mehr 100% nachverfolgbar und rechtssicher.
Um diese Rechtslücke zu schließen, habe Axians eWaste nun einen Weblink in Kombination mit dem eANVportal und der Fernsignatur eingeführt. Die Beteiligten könnten so eANV-Dokumente über den Weblink via E-Mail austauschen. Mit Klick auf diesen Link könnten diese Dokumente dann mit dem persönlichen Mobiltelefon des Signierenden (das Endgerät erzeugt ein einmaliges Kennwort “OTP -one-time password” und dient als Ersatz für Signaturkarte und Kartenleser) rechtssicher signieren. Weblink und Fernsignatur könnten dabei vollkommen systemübergreifend genutzt werden. Sie würden für alle gängigen Browser und Endgeräte, wie Smartphones oder Tablets – sowohl für Android als auch iOS Betriebssysteme funktionieren.
Mit eANVweblink sei es möglich, Dokumente über E-Mail eANV-system-unabhängig zwischen Partnern auszutauschen und zu signieren. eANVportal kümmere sich dann im Anschluss um die Verteilung der Dokumente in die jeweiligen Systeme der Beteiligten, automatisiert über die Zentrale Koordinierungsstelle der Länder (ZKS). Ein Teilnehmer übernehme die Verwaltung der Dokumente und koordiniere dann beispielsweise die Signaturreihenfolge. Verzögerungen und Fehler, die bisher durch die Kommunikation mit Fremdsoftware entstanden sind, würden dadurch zukünftig vermieden.
Die elektronische Fernsignatur samt eANVweblink sei ab Version 4.03 des eANVportals nutzbar und ab Mai 2020 verfügbar.