Durch die eingeschränkten Tätigkeiten in Industrie und Gewerbe seien die dort sonst erfassten Mengen an B2B-Geräten nahezu eingebrochen. Der Rückgang im gewerblichen Bereich wird mit 50 bis 70 Prozent angegeben. Auch die Schließung des Elektrogerätehandels trage zur negativen Entwicklung bei. Die Vertreiber-Rücknahme sei mit rund minus 90 Prozent nahezu komplett ausgefallen.
Unterschiedlich stellten sich die Erfassungssituation bei den kommunalen Mengen dar. In Regionen, in denen die Wertstoffhöfe geschlossen wurden, stand auch dort die Rücknahme still. Bei geöffneten Wertstoffhöfen sei es wie gewohnt weitergelaufen. So berichten einige Unternehmen von einem Rückgang kommunaler Mengen im Bereich 60-80 Prozent, während andere Unternehmen in diesem Bereich keine Einbußen spürten. Mittlerweile öffnen die Wertstoffhöfe wieder, es wird nun für eine kurze Zeit mit einer erhöhten Abgabebereitschaft der Verbraucher gerechnet, da zu erwarten ist, dass zu Hause ‘ausgemistet’ wurde.
„Durch die Kurzarbeiterregelung kann zwar ein Teil der Personalkosten aufgefangen werden, dabei ist es aber wichtig, dass eine schnelle Rückerstattung des in Vorleistung durch die Unternehmer gezahlten Kurzarbeitergeldes durch die Agentur für Arbeit erfolgt. Denn zudem drücken Fixkosten für Anlagentechnik, Fuhrpark, Gebäude und Plätze erheblich auf die Liquidität der Unternehmen“, machte der Vorsitzende für den bvse-Fachverband Schrott, E-Schrott und Kfz-Recycling, Bernhard Jehle, deutlich. „Auch mit den Soforthilfen lassen sich laufende Zahlungen nur für kurze Zeit auffangen. Umso wichtiger ist es, schnellstmöglich wieder Umsatz machen zu können“, erklärte Jehle nachdrücklich.
Der Überlebenskampf kleiner- und mittlerer Unternehmen habe in der Branche bereits vor der Corona-Krise begonnen. Die Vergabe von Entsorgungsdienstleistungen im Bereich Altgerätebehandlung erfolge in der Regel in bundesweit angelegten Ausschreibungen. Flächendeckend agierende Systeme hätten dabei einen Marktvorteil, ein Unterschied zu dualen Systemen bestehe dabei kaum noch. Ausschreibungsbedingungen gäben zum Teil unangemessene Marktstandards vor, in dem beispielsweise bei langer Vertragslaufzeit kaum kalkulierbare Fixpreisangebote abgegeben werden müssten.
Größere Unternehmen verfügten über eine größere Kapitaldecke, sie seien robuster darin, eine Krise zu überstehen. Eine weitere Marktkonzentration aufgrund der Corona-Krise sei zu befürchten. Gerade auch aus diesem Grund müssten vor allem kleine- und mittlere Unternehmen durch unbürokratische Staatshilfen in die Lage versetzt werden, ihren Zahlungen trotz Verdienstausfall nachzukommen.