„Das Maßnahmenpaket setzt die richtigen Maßstäbe für effektiven Arbeitsschutz in Corona-Zeiten“, erklärte Kurth.
Am Donnerstag hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil gemeinsam mit dem Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Dr. Stefan Hussy, den einheitlichen Arbeitsschutzstandard gegen das Coronavirus vorgestellt. Der sofort in Kraft getretene SARS CoV-2 Arbeitsschutzstandard enthält insgesamt 17 besondere Maßnahmen, die in die Bereiche Technik, Organisation und Personal unterteilt sind.
Das Papier beschreibt einen betrieblichen Infektionsschutzstandard, der zusätzliche Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor dem Coronavirus aufführt. Dadurch sollen die Beschäftigten die Möglichkeit erhalten, ihre Arbeit unter besseren Sicherheitsvorkehrungen erledigen zu können.
Zudem hat die Bundesregierung 10 Eckpunkte zum neuen Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2 formuliert.
Kurth: “Die von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen sind geeignete und praktische Instrumente, mit denen die Beschäftigten der Entsorgungs- und Recyclingbranche besser geschützt ihre tägliche Arbeit in der Abfallentsorgung und -aufbereitung erledigen können. Unser Wirtschaftszweig stellt auch in der Corona-Krise insbesondere zwei wichtige Leistungen sicher: einerseits sorgen die Unternehmen und ihre Mitarbeiter für die kontinuierliche Sammlung der Abfälle und gewährleisten dabei auch die Aufrechterhaltung der Getrenntsammlung. Andererseits gewinnt ihre Funktion als wichtige Rohstoffquelle für die industrielle Produktion in Zeiten immer fragiler werdender globaler Lieferketten noch mehr an Bedeutung.“