Laut dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) geht vom üblichen Umgang mit Abfall kein Infektionsrisiko in Bezug auf Covid-19 aus, berichtet die EU-Kommission in ihren gestern veröffentlichten Leitlinien. Dennoch werden darin Maßnahmen empfohlen, Abfall separat zu sammeln, der von Patienten mit SARS-CoV-2 stammt. Eine separate Entsorgung sei dagegen nicht notwendig.
Zur getrennten Sammlung sollten Patienten „einen Abfallbehälter in ihrem Zimmer haben für benutzte Taschentücher, Gesichtsmasken und andere Abfälle, der im Haushaltsabfall entsorgt werden sollte“. Handschuhe und Gesichtsmasken von Pflegepersonal sollten in einem weiteren separaten Abfallbehälter direkt vor dem Patientenzimmer entsorgt werden. Beide Behälter sollten verschlossen sein, regelmäßig entsorgt und für das Entleeren in andere Behälter nicht geöffnet werden. Eine separate Sammlung sei nicht nötig.
Bezüglich Abfällen aus Kliniken verweisen die Leitlinien auf bestehende Direktiven (u.a. 2008/98/EC).
Die Kommission verweist auf die hohe Bedeutung der regelmäßigen Abholung von Haus- und Bioabfall für die Vermeidung von Gesundheitsrisiken. Abfalltrennung sei nun wichtiger denn je, um sicherzustellen, dass nur unbedenkliche Abfälle ins Recycling kommen. Dennoch sollten Entsorgungsunternehmen Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter sicherzustellen. Dazu gehöre ein sicherer Abstand der Mitarbeiter untereinander, eine mögliche Reduzierung der gleichzeitig anwesenden Mitarbeiter, eine ausreichende Versorgung mit Schutzausrüstung und Desinfektionsmitteln und besondere Rücksicht auf Mitarbeiter aus Risikogruppen.
Zur Unterstützung der Mitgliedsstaaten verweist die Kommission in den Leitlinien auf Kohäsionsfonds für die Abfallwirtschaft und zusätzliche Fonds bezüglich der Corona-Krise.
Die vollständigen Leitlinien sind auf der Website der EU-Kommission einsehbar.