„Wir halten, auch in der Abwägung, diese Entscheidung nicht für richtig. Die vorhandenen Entsorgungswege und Sammelstrukturen sollten wo immer es möglich ist uneingeschränkt offen gehalten werden“, erklärte Eric Rehbock, Hauptgeschäftsführer des bvse.
Es möge im Einzelfall natürlich betriebliche Notwendigkeiten geben, die die Schließung eines Wertstoffhofes erforderlich machen. Allerdings könne der bvse die in manchen Teilen Deutschlands fast flächendeckenden Schließungen nicht nachvollziehen. Teilweise würde sogar die Abfallentsorgung der privaten Haushalte eingeschränkt. Rehbock: „Immer dort, wo es zu Störungen der Sammelinfrastruktur kommt, steigen die Abfallmengen, die illegal und zum Schaden von Natur und Umwelt abgelagert werden. Außerdem werden Wertstoffe, wie zum Beispiel Altpapier, nicht mehr oder nur noch stark verzögert in den Wertstoffkreislauf zurückgeführt.“
Der bvse verweist darauf, dass die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger einen gesetzlichen Auftrag haben, die Entsorgung sicherzustellen. Es könne nicht angehen, dass die kommunale Seite gewerbliche Sammlungen in Schönwetter-Zeiten be- und verhindert, um sich dann, wenn es schwieriger wird, aus der Verantwortung zu ziehen.
Rehbock: „Wenn kommunale Entsorgungsunternehmen Schwierigkeiten haben, ihre Aufgaben zu erfüllen, sollten sie sich unverzüglich Unterstützung suchen. Der Gesetzgeber hat erst kürzlich die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in die Lage versetzt, Direktvergaben vorzunehmen, beziehungsweise vereinfachte Vergabeverfahren durchzuführen. Die private Entsorgungswirtschaft steht bereit.“