„Wir begrüßen die Entscheidung sehr“, erklärt ITAD-Geschäftsführer Carsten Spohn. „Unsere Mitglieder und ihre Partner der Kreislaufwirtschaft gewährleisten die Hygienisierung von tatsächlichen und möglichen COVID-19-Abfällen aus Krankenhäusern und damit die sichere Entsorgung auch dieser Abfälle in Deutschland.“
„Für die gesamte Abfallverwertung und -entsorgung ist es enorm wichtig, dass gerade die Thermischen Abfallbehandlungsanlagen, die nötigen Transportketten und die Wartung- und Instandhaltung der Anlagen nicht durch Regelungen zur Pandemieeindämmung behindert werden“, so Spohn weiter.
Anfang der Woche hatte ITAD zusammen mit dem Bundesverband Deutscher Sonderabfallverbrennungs-Anlagen (BDSAV) das Bundeskanzleramt um eine möglichst bundeseinheitliche Einstufung der thermischen Abfallbehandlung als systemrelevante Entsorgungsinfrastruktur gebeten. Das Bundeskanzleramt hat darauf schnell, angemessen und unbürokratisch reagiert.
Das Bundesinnenministeriums für Inneres teilte mit, dass „die Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems und die Versorgung der Bevölkerung mit kritischen Dienstleistungen durch die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit systemrelevanter Einrichtungen und Betriebe oberste Priorität hat. Grundsätzlich zählt die Abfallentsorgung zu diesen systemrelevanten Einrichtungen, da sie unabdingbar für eine hygienisch einwandfreie Behandlung –v.a. auch von Krankenhausabfällen – aber auch von allen anderen Abfallarten anzusehen ist.“
„Die zuständigen Ministerien in den Bundesländern sind dem gefolgt und haben mittlerweile fast alle die Abfallentsorgung als „systemrelevant“ oder „kritisch“ anerkannt“, so Spohn weiter. Wo das noch nicht geschehen ist, wird sich der Verband weiterhin um sachgerechte und zeitnahe Lösungen gemeinsam mit den zuständigen Behörden und den Anlagenbetreibern vor Ort bemühen.