Auch den ASA-Mitgliedsbetrieben komme im Pandemiefall eine besondere Bedeutung zu. Sie sorgten dafür, dass mögliche kontaminierte Abfälle aus privaten Haushalten fachgerecht entsorgt werden.
Viele offene Fragen beschäftigten derzeit die Verbraucherinnen und Verbraucher und fehlende wissenschaftliche Erkenntnisse führten dazu, dass die Unsicherheit im Umgang mit dem Virus steigt. So sei fraglich, wie lange von dem Virus eine Gefahr ausgehen kann, sei es im Haushalt oder beim Einkaufen. Auch bei der Abfallentsorgung stelle sich die Frage, ob besondere Vorkehrungen zum Schutz für Leib und Leben der Mitarbeiter getroffen werden müssen. „In unseren mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen werden auch kontaminierte Abfälle behandelt. Anders als in thermischen Behandlungsanlagen, werden die Abfallströme erst nach der Ausschleusung von Wertstoffen ggf. thermisch behandelt. Dies ist nach derzeitigen Erkenntnissen aber irrelevant, da eine Übertragbarkeit von Covid-19 im Umgang mit Restabfällen insbesondere beim Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung, nahezu ausgeschlossen ist. Unsere Mitarbeiter sind bei nicht vermeidbarem Kontakt mit den zu behandelnden Restabfällen durch ihre persönliche Schutzausrüstung geschützt.“ so Thomas Grundmann, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung (ASA).
Daher sei es derzeit besonders wichtig, die Belange des Arbeitsschutzes zu betrachten und die persönliche Schutzausrüstung der Mitarbeiter sicherzustellen. „Diese Aufgabe ist im Moment wichtiger denn je.“ so Grundmann. Bereits der BDE hatte in diesem Zusammenhang gefordert, finanzielle Unterstützung für die Unternehmen bereitzustellen, die ihre Mitarbeiter mit Schutz- und Hygienematerialien ausstatten müssen.„Wegen der Engpässe bei der Bereitstellung von Atemmasken und Schutzausrüstungen ist daher auch eine intensivere Unterstützung für Akteure der Daseinsvorsorge folgerichtig“, so Grundmann ergänzend.
Durch die angeordneten Kontaktverbote beschränkten sich die Aufenthalte der Menschen überwiegend auf die eigenen vier Wände und es fielen automatisch mehr Abfälle aus privaten Haushalten an. „Daher sollte insbesondere auch die Abfallvermeidung in dieser Zeit oberstes Gebot sein“, so Katrin Büscher, Geschäftsführerin der ASA.
Unterstützen können die Bürgerinnen und Bürger die Entsorgungsbranche bereits zu Hause, indem sie der Empfehlung vieler Kommunen folgen und den, trotz aller Bemühungen der Abfallvermeidung, anfallenden Restabfall, zu dem auch Abfälle aus Quarantänehaushalten zählen, nicht lose in die Restabfallbehälter zu geben, sondern verschlossen in reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und dichten Mülltüten aufzubewahren. „Damit können wir alle aktiv einen Beitrag leisten, das Infektionsrisiko der Mitarbeiter bei der Sammlung und Entsorgung zu minimieren“, so Büscher.
Die ASA sehe allerdings die Unterstützung der Mitarbeiter der Entsorgungsbranche durch Bund und Länder auch in ihrem häuslichen Umfeld noch nicht vollumfänglich gegeben. „Wir sind erfreut, dass die meisten Bundesländer die Entsorgungsbranche zur kritischen Infrastruktur zählen, allerdings sollten Bundesländer in denen dies noch nicht eindeutig geregelt ist, dringend nachbessern, wie das auch bereits andere namhafte Verbände vorgeschlagen haben“, ergänzt Büscher.
„Hier wäre eine einheitliche Regelung wünschenswert, damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Notfall ihre Kinderbetreuung gesichert wissen und damit eine Aufrechterhaltung der Infrastruktur gewährleistet werden kann“, so Büscher abschließend.
Wichtig bleibe in der jetzigen Krisenzeit, dass branchenübergreifend an einem Strang gezogen wird und als Signal an die Politik, dass nicht vorschnell bisher etablierte Regelungen und Systeme „kopflos“ über Bord geworfen werden. Bestehende Strukturen hätten in der Vergangenheit und würden auch in Zukunft ihre Berechtigung haben, daher sei es auch in Zeiten wie diesen enorm wichtig, Risiken zu erkennen, entsprechend abzuwägen und sachgerechte Lösungen gemeinsam mit allen Akteuren der Kreislaufwirtschaft zu finden.