Der Schutz der Mitarbeiter hat zweifelsohne Priorität. „Wir warnen jedoch davor, die Abgabeangebote zu sehr einzuschränken, da ansonsten die reale Gefahr besteht, dass es vermehrt zu unerlaubten Entsorgungen und damit zu Gesundheitsgefahren und Umweltverschmutzungen kommen könnte“, erklären Fachverbandsvorsitzender Bernhard Jehle und bvse-Vizepräsident Sebastian Will.
Der bvse-Fachverband Schrott, E-Schrott und Kfz-Recycling betont jedoch, dass die Annahmestellen der privaten Elektrorecyclingunternehmen und der Schrottwirtschaft soweit möglich geöffnet bleiben, um die Entsorgungsstrukturen aufrecht zu erhalten. Damit erfüllt die private Entsorgungswirtschaft eine wichtige Pufferfunktion zur Aufrechterhaltung gewisser Entsorgungsstrukturen.
Die privaten Entsorgungsunternehmen erfüllen ihre Aufgaben unter strenger Einhaltung der vom Robert Koch Institut herausgegeben Hygienevorschriften. „Es wird zum Beispiel streng auf die Einhaltung eines ausreichenden Sicherheitsabstands der Anlieferer untereinander und vor allen Dingen zwischen dem eigenen Personal und den Fremdanlieferern geachtet, indem die Laufwege und Aufenthaltsflächen gekennzeichnet sind. Bei den Kontakten des eigenen Personals untereinander wird ebenfalls streng auf die Einhaltung der Behördenempfehlungen geachtet“, heißt es in der Erklärung des bvse-Fachverband Schrott, E-Schrott und Kfz-Recycling.