Deren Produktion müsse daher als „systemrelevant“ eingestuft werden. Die systemrelevante Bedeutung von Lebens- und Arzneimittelverpackungen sowie Verpackungen für Medizinprodukte müsse bei künftigen Entscheidungen über Einschränkungen der Bewegungsfreiheit der Mitarbeiter, Quarantäneanordnungen oder Betriebsschließungen berücksichtigt werden. Für Mitarbeiter in diesen Betrieben sollte eine Notbetreuung in Kitas und Schulen flächendeckend möglich sein. Ein offizieller Nachweis, dass Mitarbeiter Teil der kritischen Infrastruktur sind, sollte ermöglichen, dass insbesondere Produktions-Mitarbeiter weiterhin zu jeder Zeit ihrer Arbeit nachgehen können.
Um die Versorgung mit Lebensmittel- und Arzneimittelverpackungen sowie Verpackungen für Medizinprodukte in Europa zu gewährleisten, sollten auch Transporte mit diesen Verpackungen und ihren Rohstoffen an den Grenzübergängen „Schnellspuren“ nutzen können.
Frankreich habe seine Ernährungsindustrie inklusive der Hersteller von Lebensmittelverpackungen bereits als „prioritäre Industrie“ eingestuft. Die IK hat die Bundesregierung bzw. den zuständigen Krisenstab gebeten, auch in Deutschland Verpackungen als „integralen Bestandteil und systemrelevante Produkte im Zusammenhang von Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie“ einzustufen und sie damit den „kritischen Dienstleistungen“ im Rahmen der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz gleichzustellen.