Der BDE fordert von der Bundesregierung, sich für die umgehende und bundeseinheitliche Einordnung aller Bereiche der Entsorgungswirtschaft zur „systemrelevanten Infrastruktur“ einzusetzen. Der Verband hat sich am Mittwoch gemeinsam mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil gewandt und ihn um umgehende Klarstellung gebeten.
In dem Schreiben kritisieren beide Organisationen den bisherigen Stand der Einordnung, die in den einzelnen Bundesländern noch unterschiedlich und verwirrend ist. Gehören im Freistaat Bayern und in Berlin die privaten und kommunalen Unternehmen zum „systemrelevanten“ Bereich, ist dies zum Beispiel in Hessen nicht der Fall.
Bei einer Zuordnung der Entsorgungswirtschaft zur „systemrelevanten Infrastruktur“ besteht für deren Beschäftigte die Möglichkeit, ihre Kinder in Kita- oder Schulnotbetreuungen unterzubringen. Gleiches gilt beispielsweise für Kinder von Polizeibeamten oder von medizinischem Personal.
BDE-Präsident Peter Kurth: „In dieser außergewöhnlichen Situation der Corona-Pandemie in Europa ist diese unterschiedliche Einordnung von Bundesland zu Bundesland besonders ärgerlich und wirft neue Probleme auf. Aus Sicht von BDE und ver.di sind die Unternehmen der Entsorgungswirtschaft in Gänze systemrelevant und zwar unabhängig davon ob sie privater oder öffentlich-rechtlicher Gesellschafterstruktur sind. Die gesamte Branche muss auch in diesen Krisenzeiten die reibungslose Abfallentsorgung sicherstellen, um Seuchengefahren zu vermeiden. Funktionierende Entsorgungsstrukturen sind mehr denn je lebensnotwendig. Es ist ein gutes Zeichen, dass sich ver.di und BDE gemeinsam an Minister Heil wenden. In dieser Frage muss schnell Klarheit herrschen.“