„Unsere Mitgliedsbetriebe unternehmen alles, um die Entsorgungsstrukturen intakt zu halten. Teilweise sind jedoch auch unsere Unternehmen von Krankheitsfällen beziehungsweise Quarantäneregelungen betroffen, dann muss improvisiert werden“, so bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock.
Der bvse begrüßt nach eigenem Verlauten, dass die meisten Bundesländer und Kommunen auch die Entsorgung zur kritischen Infrastruktur zählen und so, falls notwendig, die Kinderbetreuung abgesichert ist. In den Bundesländern und Kommunen, wo dies noch nicht eindeutig geregelt ist, sollte dies nach der dringenden Bitte des Verbandes schnellstens nachgeholt werden.
Rehbock: „Unser aller Ziel muss sein, die Zahl der sozialen Kontakte soweit wie möglich zu reduzieren. Wir sind daher der Meinung, dass bei den turnusgemäßen Auditierungen im Rahmen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung auf die Betriebsinspizierungen für die nächsten Wochen verzichtet werden sollte. Die bvse-Entsorgergemeinschaft hat der zuständigen Aufsichtsbehörde einen entsprechenden Verfahrensvorschlag unterbreitet.“
Der bvse macht deutlich, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen zur Eindämmung des Coronavirus in Deutschland auch die Entsorgungsbranche mit voller Wucht treffen werden: Lieferketten werden unterbrochen, Produktionen werden stillgelegt, der Handel wird stark eingeschränkt. Das werde deutliche konjunkturelle Auswirkungen haben. „Die beschlossenen Hilfen der Bundesregierung sehen wir daher sehr positiv“, so Rehbock. „Gerade auch die vorgesehene Stundung von fälligen Steuerzahlungen für von der Viruskrise betroffene Unternehmen, könne dringend notwendige Liquidität sichern helfen.“