Er betonte, dass der Bundesrat dabei auch die Problematik gesehen habe, dass die Ausweitung der Pfandpflicht nicht zu einem Qualitätsverlust für das Recycling führen dürfe.
Dieser Grundsatzbeschluss sollte daher im Gesetzgebungsverfahren weiter konkretisiert werden. Um das bestehende PET-Recycling ökologisch sinnvoll zu erweitern, müsse geregelt werden, so der bvse, dass eine kompetente zentrale Stelle, das sind die ZSVR – Zentrale Stiftung Verpackungsregister oder auch die DPG – Deutsche Pfandgesellschaft, die Pfandflaschen auf ihre Recyclingfähigkeit prüfen. Entscheidend muss sein, ob die pfandpflichtigen Getränkeflaschen auch den Anforderungen für das Recycling genügen.
Snell: „Wir wollen mehr Recycling, aber wir wollen unser Qualitätsniveau halten und weiter verbessern. Deshalb ist eine genaue Prüfung und Einordnung der Recyclingfähigkeit erforderlich, um das PET-Recycling auch weiterhin zu gewährleisten.“