Dazu der Vizepräsident der Sparte Abfallwirtschaft und Stadtsauberkeit des VKU, Patrick Hasenkamp: „Klimaneutrale und ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft beginnt nicht erst, wenn man etwas wegwirft, sondern setzt bei der Konzeption der Produkte selbst an. Genau hier wird die Kommission tätig, indem sie durch Vorgaben zu Design, Langlebigkeit und Reparierbarkeit Produkte ökologischer machen möchte. Außerdem stärkt sie die Rolle der Verbraucher. Die Initiative könnte ein Meilenstein für den Klima- und Ressourcenschutz in der EU werden. Klar ist aber auch: Der Weg zu einer klimaneutralen Kreislaufwirtschaft, wie sie die Kommission anstrebt, ist lang und es ist wichtig, das Ziel im Auge zu behalten. Im Moment produziert jeder Europäer jährlich 488 Kilogramm Haushaltsmüll. Daher ist es nun entscheidend, dass auf dem weiteren Weg der Umsetzung des Aktionsplans Vorgaben präzisiert und nicht verwässert werden.“
Kommission will Rechte der Verbraucher stärken
Das Konsumverhalten der Bürger*innen spielt bei der Erreichung des Ziels einer ökologischen Kreislaufwirtschaft eine zentrale Rolle. Um nachhaltiger konsumieren zu können, benötigen sie verlässliche Informationen etwa zur Lebensdauer oder zur Recycelbarkeit von Produkten. Das macht es ihnen leichter, die richtigen Entscheidungen treffen. „Greenwashing“ dagegen täuscht die Verbraucher! Ein Thema, das auch die Kommission angehen möchte, ist das vermeintlich biologisch abbaubare „Bioplastik“. Viele Hersteller suggerieren, dass diese Stoffe so leicht abbaubar seien wie Küchenabfälle. Das ist nicht der Fall. Tatsächlich bereiten diese Stoffe Betreibern von Bioabfallanlagen große Probleme. Der VKU begrüßt, dass die Kommission hier für mehr Aufklärung sorgen möchte.
Erfreulich konkrete Vorgaben zur Verringerung von E-Schrott
Eine positive Nachricht für Verbraucher*innen und Umwelt gleichermaßen ist der Plan, ein Recht auf Reparatur für elektronische Produkte einzuführen. Ebenso begrüßenswert das Vorhaben, Ladegeräte für Mobiltelefone zu vereinheitlichen: Der Kabelsalat ist weder verbraucherfreundlich noch nachhaltig.
Die kommunalen Entsorger fordern, in der angekündigten Überprüfung der Batterierichtlinie Vorgaben zu machen, dass Batterien aus Geräten herausgenommen werden können müssen. Das ist auch für den Verwertungsprozess wichtig. Eine getrennte Sammlung der Batterien hilft insbesondere dabei, den potentiellen Brandgefahren, die gerade von Lithium-Batterien ausgehen, zu begegnen.
Eine Chance für Vermeidung von Verpackungsabfall
Jeder Europäer wirft pro Jahr durchschnittlich 173 Kilogramm Verpackungen weg. Die kommunalen Entsorger begrüßen, dass die Kommission Vorgaben zu Design, Wiederverwendung und Recyclingfähigkeit von Verpackungen machen möchte und auf die zeitnahe Implementierung der bereits beschlossenen Kunststoffrichtlinie in den Mitgliedstaaten drängt. Auf diese Richtlinie setzen die kommunalen Stadtreinigungsbetriebe große Hoffnungen, da sie vorschreibt, dass sich die Hersteller „litteringaffiner“ Einwegprodukte wie To-Go-Verpackungen erstmals an den Reinigungskosten beteiligen müssen. Wichtig wird nun sein, Verlagerungseffekte aus anderen Verpackungsmaterialien wie Pappe zu vermeiden und stattdessen Mehrweglösungen zu fördern.
Getrennte Sammlung für Textilien
Die Kommission erkennt zurecht die Bedeutung von Textilien für den Ressourcenschutz an und plant, Leitlinien zur für die getrennte Sammlung von Alttextilien vorzugeben. Die Kommunen in Deutschland arbeiten bereits daran, das hohe Niveau der getrennten Sammlung von Alttextilien weiter auszubauen und kooperieren hierbei eng mit gemeinnützigen Trägern. Allerdings bereiten zurückgehende Erlöse für Altkleider den Verwertern Sorge. Um hier die Nachfrage zu steigern, muss folgerichtig von Textilunternehmen eingefordert werden, dass sie in der Produktion auch recycelte Stoffe verwenden.
Mikroplastik
Das Thema Mikroplastik nimmt im Aktionsplan ebenfalls einen großen Raum ein. Hier wird angekündigt, dass die Methoden zur Messung unbeabsichtigt freigesetzter Mikroplastik aus Reifen oder Textilien weiterentwickelt und harmonisiert werden sollen. Dabei geht es vor allem darum, den Reifenabrieb als Haupteintragspfad zu reduzieren. „Ob absichtlich oder unabsichtlich freigesetztes Mikroplastik: Die kleinen Teilchen verbleiben jahrzehntelang im Ökosystem und müssen bereits an der Quelle vermieden oder reduziert werden“, sagt Karsten Specht, Vizepräsident der VKU-Wasser- und Abwassersparte. „Wir begrüßen, dass die Kommission deshalb eine Kennzeichnungspflicht für Mikroplastik einführen will und den Einsatz von Mikroplastik in Reinigungs- oder Kosmetikprodukten auf Basis der Empfehlungen der EU-Chemikalienagentur ECHA beschränken möchte.“