Zudem regt der Verband die Einrichtung einer zentralen Koordinierungsstelle zur Qualitätssicherung an.
„Die Ausweitung der Pfandpflicht ist nur dann realisierbar, wenn die Qualität des PET-Recyclings gewährleistet bleibt. Der BDE empfiehlt deshalb die Einrichtung einer zentralen Koordinierungsstelle, die die Recyclingfähigkeit von Pfandgebinden prüft. Freiwillige Maßnahmen allein reichen nicht aus, um wirklich sicherzustellen, dass nur recyclingfähige PET-Flaschen in Verkehr gebracht werden“, erklärte BDE-Geschäftsführer Dr. Andreas Bruckschen.
Am Freitag befindet der Bundesrat in einem Entschließungsantrag darüber, inwieweit er sich für eine Ausweitung der Pfandpflicht auf alle Einweg-Kunststoffflaschen und Getränkedosen, unabhängig von den darin abgefüllten Getränkearten, aussprechen möchte.
Bruckschen wies noch auf einen weiteren Aspekt hin: „In diesem Zusammenhang sind auch die Auswirkungen auf das Duale System und die Recyclingwirtschaft zu berücksichtigen, weil bei Einführung einer erweiterten Pfandpflicht die bisher nicht bepfandeten PET-Getränkeflaschen dem dualen System und damit auch den daran vertraglich gebundenen Aufbereitungsanlagen fehlen. Daraus resultierende Anpassungen müssen vor Einführung einer erweiterten Pfandregelung verbindlich geregelt sein.“
Die PET-Getränkeverpackungen aus dem dualen System werden heute bereits einer stofflichen Verwertung zugeführt. Ein Großteil der nicht bepfandeten Getränkeflaschen sind Füllgüter wie z. B. Fruchtsäfte, die im Hinblick auf ihre Produkteigenschaften besonders geschützt werden. Diese PET-Flaschen enthalten besondere Schutzschichten (Polyamid) und Additive, die ein hochwertiges Recycling in einem geschlossenen Stoffkreislauf massiv erschweren, weil diese Zusatzstoffe zu einer Verfärbung der Regranulate führen und somit die Qualität des Rezyklats verschlechtern. Dies könnte dazu führen, dass die gesamte Rücknahmemenge an PET aus dem Getränkebereich nicht mehr für neue Getränkeverpackungen genutzt werden kann.