Mit Maßnahmen, die sich über den gesamten Lebenszyklus von Produkten erstrecken, ziele der neue Aktionsplan darauf ab, die Wirtschaft auf eine grüne Zukunft vorzubereiten, die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken und gleichzeitig die Umwelt zu schützen und neue Rechte für die Verbraucher einzuführen. Aufbauend auf den seit 2015 geleisteten Arbeiten konzentriere sich der neue Plan auf die Aspekte Gestaltung und Produktion im Rahmen einer Kreislaufwirtschaft, damit sichergestellt werden könne, dass die genutzten Ressourcen so lange wie möglich in der EU-Wirtschaft verbleiben.
Der für den europäischen Grünen Deal zuständige Exekutiv-Vizepräsident Frans Timmermans erklärte dazu: „Um bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen, unsere natürliche Umwelt zu erhalten und unsere wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, bedarf es einer geschlossenen Kreislaufwirtschaft. Unsere Wirtschaft ist heute noch überwiegend linear gestaltet und nur 12 % der Sekundärstoffe und -ressourcen gelangen wieder in die Wirtschaft zurück. Viele Produkte gehen zu schnell kaputt, können nicht ohne Weiteres wiederverwendet, repariert oder recycelt werden oder sind nur für den einmaligen Gebrauch bestimmt. Sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucher kann ein enormes Potenzial entfaltet werden. Mit dem heutigen Plan leiten wir Maßnahmen ein, um die Art und Weise, wie Produkte hergestellt werden, zu verändern und die Verbraucher in die Lage zu versetzen, nachhaltige Entscheidungen zu ihrem eigenen Nutzen und zum Nutzen der Umwelt zu treffen.“
Virginijus Sinkevičius, für Umwelt, Meere und Fischerei zuständiger Kommissar, fügte hinzu: „Wir haben nur einen Planeten Erde, aber bis 2050 wird unser Verbrauch ein Niveau erreichen, als hätten wir drei davon. Der neue Plan wird die Kreislaufwirtschaft zu einem zentralen Bestandteil unseres Lebens machen und den grünen Wandel unserer Wirtschaft beschleunigen. Wir bieten entschlossene Maßnahmen an, um die Spitze der Nachhaltigkeitskette – die Produktgestaltung – zu verändern. Zukunftsorientierte Maßnahmen werden neue Geschäfts- und Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen, den europäischen Verbrauchern neue Rechte verleihen, Innovation und Digitalisierung nutzen und ebenso wie die Natur dafür sorgen, dass nichts verschwendet wird.“
Die Kommission will dafür Sorge tragen, dass der Übergang zur Kreislaufwirtschaft Chancen für alle bietet und niemand dabei auf der Strecke bleibt. Der heute als Teil der EU-Industriestrategie vorgelegte Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft enthält folgende Maßnahmen:
- Nachhaltige Produkte als Norm in der EU Die Kommission will Rechtsvorschriften für eine nachhaltige Produktpolitik vorschlagen, um sicherzustellen, dass in der EU in Verkehr gebrachte Produkte so konzipiert sind, dass sie über eine längere Lebensdauer verfügen, leichter wiederverwendet, repariert und recycelt werden können und einen größtmöglichen Anteil recycelter Materialien statt Primärrohstoffe enthalten. Die Verwendung von Einwegprodukten soll eingeschränkt werden. Außerdem soll gegen vorzeitiges Veralten vorgegangen und die Vernichtung nicht verkaufter langlebiger Güter verboten werden.
- Stärkung der Position der Verbraucher Die Verbraucher sollen Zugang zu zuverlässigen Informationen im Hinblick auf die Reparierbarkeit und Haltbarkeit von Produkten haben, damit sie ökologisch nachhaltige Entscheidungen treffen können. Die Verbraucher sollen ein echtes „Recht auf Reparatur“ haben.
- Konzentration auf Branchen, in denen die meisten Ressourcen genutzt werden und in denen ein hohes Kreislaufpotenzial besteht Die Kommission will konkrete Maßnahmen in folgenden Bereichen ergreifen:
- Elektronik und IKT – eine „Initiative für auf die Kreislaufwirtschaft ausgerichtete Elektronik“ zur Verlängerung der Lebensdauer von Produkten und Verbesserung der Sammlung und Behandlung von Abfällen
- Batterien und Fahrzeuge – ein neuer Rechtsrahmen für Batterien zur Verbesserung der Nachhaltigkeit und zur Stärkung des Kreislaufpotenzials von Batterien
- Verpackungen – neue verbindliche Anforderungen an Verpackungen, die auf dem EU-Markt zugelassen sind, einschließlich der Verringerung von (übertrieben aufwendigen) Verpackungen
- Kunststoffe – neue verbindliche Anforderungen an den Rezyklatanteil und besondere Konzentration auf Mikroplastik sowie biobasierte und biologisch abbaubare Kunststoffe
- Textilien – eine neue EU-Strategie für Textilien zur Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Innovation in der Branche und zur Förderung des EU-Markts für die Wiederverwendung von Textilien
- Bauwesen und Gebäude – eine umfassende Strategie für eine nachhaltige bauliche Umwelt zur Berücksichtigung des Kreislaufprinzips bei Gebäuden
- Lebensmittel – neue Gesetzesinitiative zur Wiederverwendung mit dem Ziel der Ersetzung von Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck durch wiederverwendbare Produkte in Verpflegungsdienstleistungen
- Vermeidung von Abfall Der Schwerpunkt soll darauf liegen, die Entstehung von Abfall ganz zu vermeiden und ihn in hochwertige Sekundärressourcen umzuwandeln, die von einem gut funktionierenden Markt für Sekundärrohstoffe profitieren. Die Kommission will die Festlegung eines EU-weit harmonisierten Modells für die getrennte Sammlung von Abfällen und die Kennzeichnung prüfen. Der Aktionsplan enthalte zudem eine Reihe von Maßnahmen zur Minimierung der Ausfuhr von Abfällen aus der EU und zur Bekämpfung illegaler Abfallverbringungen.