Accurec Recycling ist als einer der nach eigenen Angaben führenden Batterierecycler hinsichtlich wiederaufladbarer Batterien massiv von Neuregelungen des Batteriegesetzes abhängig. Mit der Novelle solle in jedem Fall die Chance für eine ressourcenorientierte und rechtssichere Entsorgung aller Batterien erfolgen. Der Entwurf zur Anpassung des BattG konzentriere sich aber nur auf die Korrektur wettbewerbsverzerrender Rahmenbedingungen zwischen herstellereigenen Rücknahmesystemen, respektive GRS als Beauftragte der produktverantwortlichen Hersteller und Vertreiber. Die wichtigsten Forderungen aus der Stellungnahme sind:
- Effizienter Vollzug der Anwendung von „Produkt-verantwortlichen Rücknahmesystemen“
- Marktgerechte Definition der „Geräte- und Industriebatterien“ für eine transparente Sammlung und gegen Wettbewerbsverzerrungen
- Erhöhung der Sammelquoten und deren wirkungsvolle Kontrolle
- Recyclingeffizienz auf eine ressourcenorientierte Basis stellen
“Der Markt für Batterien als auch die Batterietechnologien unterliegen einem massiven Wandel”, sagte Dr. Reiner Sojka zur aktuellen Situation auf dem Batterierecyclingmarkt. “Umso wichtiger ist eine Anpassung der rechtlichen Vorgaben an die gegebenen Marktbedingungen.” Dies hänge nach Auskunft von Sojka, Geschäftsführer von Accurec Recycling damit zusammen, dass in 2020 eine völlig andere Marktsituation als noch zu den Anfängen der ersten Batterieregelungen existiert. Waren die Anfänge geprägt durch die Abtrennung schadstoffhaltiger Batterien mit den Schwermetallen Blei, Cadmium und Quecksilber aus dem Hausmüll, spielt heute insbesondere die Bedeutung der Li-Ionen-Zellen eine zentrale Rolle. Das erfordert, ressourcenbezogene Quoten festzulegen, die Kobalt, Lithium und Graphit im Blick haben müssen sowie eine entsprechende Kennzeichnung vorzusehen. Das größte Interesse der Politik sollte darin liegen, dass die Sammelmengen aller Batterien erhöht werden und die Zahl falsch entsorgter Batterien möglichst minimiert wird. „Dies gelingt allerdings nur mit einem effizienten Vollzug“, sagt Reiner Sojka. „Die Novelle des Batteriegesetzes ist die Chance, dem Wandel gerecht zu werden, dies ist mit dem jetzt vorgelegten Entwurf nicht möglich.“
Accurec begrüßt zwar in seiner Stellungnahme die vorgesehene verbesserte Transparenz der Herstellerregistrierung und striktere Kontrollen für in Verkehr gebrachte Batteriemengen. Befürwortet wird auch der Versuch, die ausufernde Ungleichheit wirtschaftlicher Belastung von Rücknahmesystemen zu nivellieren. Es sei aber fest davon auszugehen, dass ohne eine Clearingstelle für gesammelte Mengen naturgemäß kein Anreiz für herstellereigene Rücknahmesysteme besteht, mehr als die mindestens notwendigen 45 Prozent gebrauchter Gerätebatterien entgegen zu nehmen und die Kosten für die Verwertung aufzubringen. Vielmehr wird befürchtet, dass Rücknahmestellen nur gemäß kostenoptimierter Gesichtspunkte beurteilt werden. Kostenintensive Anfallstellen werden vernachlässigt, Ressourcenschutz spielt hier keine Rolle mehr.
Für die Praxis der Recycler ist nach Auskunft von Sojka zudem die noch existierende, rechtlich Unterscheidung zwischen „Geräte- und Industriebatterien“ nicht mehr nachvollziehbar. Für Gerätebatterien gelten Sammel- und Recyclingziele wohingegen Industriebatterien nahezu – sie sind nicht nur nahezu – es gibt laut Accurec keine Zahlen, die „überwachungsfrei“ sind, da es keine Sammelquoten und exekutive Überwachung dieser gibt. Bis heute ist nicht bekannt, wie viele Industriebatterien in Verkehr gebracht werden. Auch zur Erfassung liegen keine Daten vor. „Die Behauptung, dass eine nahezu hundertprozentige Erfassung der Industriebatterien aufgrund ihrer gewerblichen Anwendung und damit Entsorgung stattfindet, reichte aus, dieses bis 2010 unbedeutende Marktsegment aus den Augen zu verlieren,“ so Sojka. Die Mengen haben sich mit dem Durchbruch der Li-Ionen-Technik dramatisch verändert. In 2019 überstiegen demnach bereits die verkauften Industriebatterien die der Gerätebatterien um fast 50 Massenprozent– eine exponenzielle Weiterentwicklung sei vorhersehbar. Es ist nach Auskunft von Marktexperten damit zu rechnen, dass sich diese Entwicklung bereits ab 2023 im Abfallstrom abbilden wird.
Sojka fordert in seiner Stellungnahme auch eine klar definierte Rücknahmestelle für Industriebatterien, um die Sammelquoten zu erhöhen. Zudem sei die Einführung einer rechtlichen Sammelquote von Industriebatterien von 80 Prozent sinnvoll. Deshalb wird nicht nur dringend dafür plädiert, für die stark zunehmende Anzahl der Li-Zellen eine Pfandpflicht wie bei den Bleibatterien einzuführen, sondern auch, die Unterscheidung der Geräte- und Industriebatterien zu überdenken und gegebenenfalls ganz aufzugeben.