ITAD begrüßt neue ehrgeizige Umweltstandards

Nach einem fünfjährigen Überarbeitungsprozess sind die Schlussfolgerungen der besten verfügbaren Techniken (BVT) für die Abfallverbrennung im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden.
Martin Kummer, pixelio.de
Martin Kummer, pixelio.de

„Wir freuen uns, dass deutsche Anlagen in nahezu allen Bereichen als positives Beispiel für den neuen Stand der Technik gedient haben und unsere Mitglieder weiterhin als Grundpfeiler der Kreislaufwirtschaft auf höchstem umweltschutztechnischen Niveau fungieren werden, indem sie die nicht umweltgerecht recycelbaren Abfälle unter Verwendung zuverlässiger und bewährter Technologien behandeln. Durch die neuen, anspruchsvollen Anforderungen an thermische Abfallbehandlungsanlagen wird darüber hinaus sichergestellt, dass auch europaweit die thermische Abfallbehandlung einen umweltgerechten Ausstieg aus der Deponierung unbehandelter Abfälle gewährleisten und gleichzeitig die Transformation der Abfallwirtschaft zu einer immer ressourceneffizienteren und nachhaltigen Kreislaufwirtschaft durch ihre Senkenfunktion für Schad- und Störstoffe absichern wird. „, sagt ITAD-Geschäftsführer Carsten Spohn.

Die neu verabschiedeten BVT- Schlussfolgerungen für die Abfallverbrennung sind die Referenz für die Festlegung der Genehmigungsbedingungen für die thermische Abfallbehandlungsanlagen (TAB). Das bedeutet, dass innerhalb von 4 Jahren ab heute alle Genehmigungsbedingungen der TAB überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden, um die Einhaltung der neuen Anforderungen zu gewährleisten. Die neuen BVT-Schlussfolgerungen setzen noch strengere Maßstäbe als die bereits sehr strengen früheren gesetzlichen Anforderungen aus Anhang VI der Industrie-Emissionsrichtlinie (IED) an die Emissionsgrenzwerte. Sie fügen auch eine Reihe von zu überwachenden Stoffen bzw. Überwachungsanforderungen hinzu. Alle Anforderungen sind nun innerhalb eines Jahres in nationales Recht zu übernehmen.

„Wir gehen nach den konstruktiven und sachgerechten Gesprächen im Rahmen der nationalen Arbeitsgruppe unter Federführung des Umweltbundesamtes zur Überarbeitung des BVT-Merkblatts Abfallverbrennung davon aus, dass die nun erforderliche Überarbeitung der 17. BImSchV zu einer ebenso sachgerechten Umsetzung der Anforderungen aus den BVT-Schlussfolgerungen führt und die spezifischen Randbedingungen der Abfallverbrennung insbesondere hinsichtlich des Einsatzstoffes „Abfall“ berücksichtigt werden.“, so Spohn weiter.

Die Branche ist bereits heute an strenge Vorschriften gewöhnt. Schon die Abfallverbrennungs¬richtlinie von 2000 machte die Abfallverbrennung zur am strengsten regulierten und bestens kontrollierten, industriellen Tätigkeit. Die Richtlinie wurde 2010 mit der Industrie-Emissionsrichtlinie (IED) zusammengeführt und setzt seitdem die rechtsverbindlichen Emissionsgrenzwerte in ihrem Anhang VI fest. Die Anstrengungen und Leistungen der Branche zur Erreichung der ehrgeizigen Vorgaben der IED zeigen sich deutlich am extrem geringen Beitrag des Sektors zu den gesamten Industrieemissionen, die für das Europäische Schadstoffregister gesammelt wurden. Die Abfallverbrennung trägt nur 1,8 % zu den Stickoxid- und weniger als 1 % zu den Dioxin- und Quecksilberemissionen der gesamten europäischen Industrieemissionen bei. Die Emissionen weiterer Stoffe aus modernen Abfallverbrennungsanlagen bewegen sich im Bereich der Irrelevanz-Schwellen bzw. deutlich darunter.

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