Die von den Herstellern vor Jahren begonnene Umstellung auf batteriebetriebene Gerätearten macht sich nun deutlich im Rücklauf bemerkbar, erläutert bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock in einem Schreiben an die Abteilungsleiterin Dr. Regina Dube beim BMU. Jede falsch entsorgte Lithiumbatterie bzw. Lithiumzelle sei eine potenzielle Zündquelle. Deshalb benötige die Branche schnelle Verbesserungen.
Der bvse-Hauptgeschäftsführer sieht die Schmerzgrenze der Branche inzwischen als „deutlich überschritten“ an. Unternehmen mit Schadensereignissen müssten hohe Versicherungskosten tragen oder würden gar nicht mehr versichert, wenn nicht erhebliche Summen in aktive Brandschutzmaßnahmen investiert würden. Das zehre an der Liquidität, so dass der bvse nicht mehr ausschließt, dass Unternehmen ihr Engagement im Altgeräterecycling einstellen werden.
Keine Pfandpflicht
Rehbock: „Natürlich sehen wir hier auch die Verantwortung jedes einzelnen Verbrauchers. Fakt ist jedoch, dass die Verbraucheraufklärung über die Risiken von Batterien und die fatalen Auswirkungen sogenannter Fehlwürfe völlig unzureichend ist. Wenn mehr als die Hälfte der Batterien, die in Haushalten anfallen und hochgefährliche Substanzen enthalten, im Restmüll oder sogar der LVP-Sammlung landen, ist es unserer Ansicht nach an der Zeit, das Rücknahmesystem grundlegend zu überdenken und gründlich nachzusteuern.“
Dabei warnt der bvse ausdrücklich „vor einer Fokussierung auf eine Pfandpflicht für bestimmte energieintensive Lithiumbatterien“. Zwar sei der Verband für eine Bepfandung größere Batteriesysteme, wie E-Scooter oder Rasenmäher. Der bvse betont jedoch, dass dies höchstens eine Teillösung sei und verweist darauf, dass Brandrisiken schließlich auch von weniger energieintensiven Lithiumbatterien ausgehen, für die eine Pfandpflicht nicht realisierbar ist.
Streit der Rücknahmesysteme
In dieser Situation tobe derzeit jedoch auch noch ein Streit der bestehenden Rücknahmesysteme untereinander. Das verunsichere nicht nur die Marktteilnehmer, es sei auch zu befürchten, dass die momentan noch bestehenden Rückgabemöglichkeiten in Frage gestellt werden.
„Das ist natürlich kontraproduktiv. Wir brauchen ja in Wirklichkeit eine deutliche Ausweitung der Batterie-Rückgabemöglichkeiten für die Verbraucherinnen und Verbraucher“, erklärt Rehbock. Der bvse fordert in dem Schreiben an das Bundesumweltministerium zudem eine intensive verbraucherbezogene Aufklärung über die Gefährlichkeit von Batterien, insbesondere hinsichtlich der möglichen Risiken der Selbstentzündung und der Umweltauswirkungen bei unsachgemäßer Rückgabe und Entsorgung. Außerdem eine eindeutige Kennzeichnung batteriebetriebener Geräte, z. B. mit dem Aufdruck „Nur gesonderte Rückgabe beim Wertstoffhof, Handel oder bei gem. ElektroG zertifizierter Entsorgungsfachbetriebe“.
Rücknahme verbessern
Der bvse verlangt möglichst schnelle und wirksame Verbesserungen. Helfen würde es schon, so der bvse, wenn zunächst einmal die bereits vorhandenen gesetzlichen Regelungen zur Erfassung endlich umgesetzt werden. Dazu müssten insbesondere die Annahmestellen vieler kommunaler Wertstoffhöfe qualitativ aufgerüstet werden. Teilweise scheinen die vorhandenen kommunalen Annahmestellen nämlich nicht die gesetzlichen Auflagen zu erfüllen, was zur regelwidrigen Befüllung der Sammelcontainer führt.
Um eine sach- und regelgerechte Sammlung zu gewährleisten, sei aber eine gesteuerte Annahme batteriebetriebener Altgeräte durch fachkundiges Personal bei den kommunalen Wertstoffhöfen und beim Handel zwingend erforderlich. „Nur weil die Entsorgungswirtschaft schon seit Jahren eigentlich nicht ADR-konforme Transporte batteriebetriebener Altgeräte durchführt, halten wir das System trotzdem noch am Laufen. Das kann aber kein Dauerzustand sein. Wir baden derzeit die Versäumnisse der Kommunen aus und werden mit den Risiken alleine gelassen. Hier ist deshalb auch der Ländervollzug gefordert, um eine regelkonforme Organisation und Infrastruktur der kommunalen Annahmestellen durchzusetzen“, so der bvse-Hauptgeschäftsführer.
Entsorgungsunternehmen müssten nach Auffassung des Verbandes zukünftig außerdem fehlerhaft befüllte Container auf der Grundlage des ElektroG ablehnen können. Der bvse hat dazu in seinem Positionspapier zur Novelle des ElektroG bereits einen Vorschlag gemacht.