Etliche Kommunen haben dies in der Vergangenheit nicht hinnehmen wollen und durch einen Griff in die juristische Trickkiste versucht, bestehende gewerbliche Sammlungen zu untersagen. Das betraf natürlich nicht nur die Altpapiersammlungen, auch die gewerblichen Sammelstrukturen im Schrott- und Altkleiderbereich sind von Seiten der Kommunen unter juristisches Feuer genommen worden, teilweise zunächst mit Erfolg.
„Deshalb ist es gut, dass jetzt, nach sieben langen Jahren, das Bundesverwaltungsgericht für eine Klärung der Rechtslage gesorgt hat. Wir fordern daher die Kommunen auf, alle gegen gewerbliche Sammlungen gerichteten Rechtsmittel unverzüglich zurückzunehmen. Das Bundesverwaltungsgericht hat klargemacht, dass das Kreislaufwirtschaftsgesetz nicht dafür missbraucht werden darf, bestehende und funktionierende gewerbliche Sammelstrukturen zugunsten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu zerstören“, so bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock.
Gewerbliche Sammelstrukturen bilden einen wichtigen Baustein für eine qualitativ hochwertige, getrennte Erfassung von Abfällen, die zu Sekundärrohstoffen aufbereitet und dem Wirtschaftskreislauf zugeführt werden können. Sie sind daher keinesfalls zu bekämpfen, sondern im Sinne einer Optimierung der Kreislaufwirtschaft zu stärken. Aus Sicht des bvse gibt es vor Ort genügend Raum für eine „partnerschaftliche Zusammenarbeit“ zwischen Privatwirtschaft und den Kommunen.