Besonders durch die Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie, wonach ab 2025 in Europa Alttextilien flächendeckend zu erfassen sind, werde es zu einer Mengensteigerung an gebrauchten Textilien kommen. Die Menge an nicht wiederverwendbaren Alttextilien werde steigen. Textilrecycling sei daher eine zwingende Herausforderung.
Zurzeit finanziere sich die Erfassung von Alttextilien über den Verkauf von noch markt-und tragfähigen Alttextilien. Es sei zu erwarten, dass dieses Modell zukünftig nicht mehr realisierbar sein wird. Zudem sei ein Wandel erforderlich, um die Rohstoffe aus gebrauchten Textilien für die Herstellung neuer Waren zu nutzen. Daher spricht sich die GftZ für eine erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien aus.
Im Rahmen des Wettbewerbs müsse gewährleistet werden, dass alle Unternehmen gleiche Anforderungen erfüllen müssen. Hierzu bedürfe es politischer Entscheidungen und gesetzlicher Regelungen mit einer konkreten und interpretationsfreien Beschrei-bung der Aufgaben und Pflichten. Hersteller und Entsorger müssten daher eng zusammenarbeiten.
Dadurch könne ein operatives System aufgebaut werden, um die Kosten für Infrastruktur, Kommunikation, Fortbildung, Forschung und Entwicklung zu decken. Die Beträge sollten insbesondere die Lücke für den zusätzlichen Aufwand für ein hochwertiges Recycling schließen. Über das Prinzip einer erweiterten Herstellerverantwortung könnten zudem Vorgaben zum Design für recyclingfähige Textilien und den Einsatz von Recyclingfasern gemacht werden. Nur so könnten Recyclingtechnologien mit dem Ziel einer Fasergewinnung aus gebrauchten Textilien im industriellen Maßstab aufgebaut werden.
In Deutschland gebe es eine hohe Flächendeckung bei der Erfassung gebrauchter Textilien. Es gebe jedoch keine Vorgaben oder Anreize für Hersteller, ihre Waren recyclingfähig zu gestalten und auch Fasern aus gebrauchten Textilien einzusetzen. Daher seien entsprechende Rahmenvorgaben zur Umsetzung in individuellen oder kollektiven Lösungen gefragt.