Damit sei Deutschland das erste Land, das sich einen derart verbindlichen Fahrplan in Richtung Treibhausgasneutralität gibt. Sollte ein Bereich vom Kurs abkommen, greife ein verbindlicher Nachsteuerungsmechanismus als Sicherheitsnetz. Auch das Ziel, dass Deutschland bis 2050 treibhausgasneutral wird, werde erstmals gesetzlich verankert. Das Gesetz geht nun in die parlamentarischen Beratungen.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Wir haben beschlossen, dass Deutschlands Klimaziele erstmals gesetzlich verbindlich werden. Künftig wird klar geregelt, was passiert, wenn ein Bereich vom vereinbarten Klimakurs abweicht und wer dann wie nachbessern muss. Damit lernen wir aus den Fehlern der Vergangenheit. Dass Deutschland sein Klimaziel verfehlt, darf sich nicht wiederholen. Das Klimaschutzgesetz wird die Art, wie die Bundesregierung beim Klimaschutz zusammenarbeitet, fundamental verbessern. Ab jetzt sind alle Ministerien Klimaschutzministerien.“
Das Klimaschutzgesetz schreibe zum ersten Mal gesetzlich verbindlich vor, wie viel CO2 jeder Bereich pro Jahr ausstoßen darf. Dafür würden klar bezifferte und überprüfbare Sektorziele für jedes Jahr zwischen 2020 und 2030 gelten. Zugleich werde jedes Jahr überwacht, ob ein Bereich zu viel CO2 ausstößt – und zwar vom Umweltbundesamt und einem unabhängigen Expertenrat. In dem Fall, dass ein Bereich vom Reduktionspfad abweicht, verpflichte das Gesetz die verantwortlichen Ministerien zu sofortigen Maßnahmen.
Darüber hinaus schreiet das Gesetz erstmals das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050 für Deutschland gesetzlich fest. Bislang lag das 2050-Ziel der Bundesregierung noch bei 80 bis 95 Prozent CO2-Reduktion. Das neue Ziel isseit damit das klare Signal an alle Branchen, sich rechtzeitig auf eine Wirtschaftsweise ohne fossile Energien vorzubereiten.
Das Bundeskabinett beschloss heute außerdem das Klimaschutzprogramm 2030. Dieses Programm beruhe auf den Eckpunkten, die das Klimakabinett am 20. September beschlossen hatte, sei allerdings ausführlicher. Das Programm enthalte zahlreiche umfassende Maßnahmen, die noch in diesem Jahr per Kabinettsbeschluss auf den Weg gebracht werden sollen. Vereinbart wurde zugleich, die Klimaschutzwirkung des Programms von zwei unabhängigen Gutachtern bewerten zu lassen. Die Ergebnisse der Gutachten werden anschließend veröffentlicht.