Der Einigungsprozess war notwendig, um die neue Regelung im Verpackungsgesetz erfolgreich umzusetzen und konnte einvernehmlich zu einem Ende gebracht werden, weil alle beteiligten Kreise den Wert und die Notwendigkeit eines Kompromisses vor Augen hatten.
BDE-Geschäftsführer Dr. Andreas Bruckschen: „Wir begrüßen diese Einigung vor allem, weil dadurch die Beteiligten vor Ort eine Grundlage haben, die häufig strittige PPK-Erfassung einvernehmlich zu regeln und so einer Abstimmungsvereinbarung insgesamt den Weg zu ebnen. Sie ist zwar nicht rechtlich verbindlich, erfahrungsgemäß aber die im Regelfall gewählte Lösung.“