„Wir stellen mit der neuen Verordnung klar, dass nur unverpackte Lebensmittelabfälle aus dem Handel in die Verwertung kommen dürfen. Das heißt, abgelaufene oder beschädigte Ware muss vorher entpackt und eventuelle Kunststoffreste müssen entfernt werden“, erläuterte Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller. „Mit dieser Regelung halten wir nennenswerte Mengen von Plastik aus der Umwelt heraus und wir sorgen für eine höhere Qualität der Bioabfälle und der daraus gewonnenen Produkte.“
Aktuell sind etwa 37 Prozent der in der EU verkauften Lebensmittel in Kunststoff verpackt. Müssen diese Lebensmittel entsorgt werden, geschieht dies bislang häufig mit den Kunststoffverpackungen. Die Folge ist, dass nach dem Schreddern und der Vergärung in Biogasanlagen und trotz der Absiebung von Kunststoffen immer wieder kleinste Kunststoffpartikel mit den Gärresten auf landwirtschaftliche Flächen ausgebracht werden. Nachdem Mikrokunststoffe aber inzwischen in nahezu allen Bereichen der Umwelt zu finden seien, sei es von entscheidender Bedeutung über vernünftige Regelungen die Einträge zu reduzieren, sagte Untersteller.
Noch eine zweite Neuerung in der Düngemittelverordnung sei in diesem Zusammenhang wichtig, ergänzte der Minister: Die Grenzwerte für die Größe der Partikel, die als Fremdstoffrest in den Komposten und Gärresten verbleiben dürfen, werden abgesenkt. Bei Messungen werden künftig auch bereits Partikel ab einer Größe von einem Millimeter berücksichtigt.
„Mit der neuen Düngemittelverordnung gehen wir einen wichtigen Schritt zur Absenkung von Kunststoffeinträgen in die Umwelt“, fasste Minister Untersteller zusammen. „Weitere konkrete Schritte müssen aber folgen. Plastik aus der Umwelt zu entfernen beziehungsweise herauszuhalten ist eine immer wichtiger werdende Aufgabe unserer Umweltpolitik.“