Länder wie China, Thailand, Malaysia und Indien haben den Import von Plastik und sonstigem Abfall verboten. Damit haben sie Exportnationen in eine schwierige Lage gebracht. Solche Verbote haben nicht nur zu einem erheblichen Schwinden der Exportmärkte geführt, sondern auch einer Ansammlung von Plastikmüll in all jenen Ländern, die Materialien auf Grund einer mangelnden Abfallwirtschaft entsprechend ausführen würden.
Allerdings könnten verbindliche Vorgaben für höhere Rezyklatgehalte, eingeführt von der Regierung und politischen Entscheidungsträgern, durchaus positive Auswirkungen haben und den Exportmarkt wieder ankurbeln.
Der National Sword und die aktuelle Exportsituation
Mit fehlender Exportmöglichkeit von Plastikabfällen stehen einige Länder vor einer lokalen Abfallkrise: die Anhäufung von Müll in Abfallverwertungs- und Recyclinganlagen. Manche Experten glauben, dass der chinesische National Sword im Laufe des vergangen Jahres eine „globale Plastikabfall-Krise“ hervorgerufen hat. Wenngleich China weiterhin bestimmte Abfallstoffe annimmt, ist der Reinheitsgrad derart hoch angesetzt, dass die Mehrheit der Exporteure darin ein umfassendes Verbot sieht.
Und es sind exakt jene, die Schwierigkeiten in der Handhabung von Plastik- und sonstigen Abfällen haben. Für Japan beispielsweise – eines der stärksten nach China exportierenden Länder vor Inkrafttreten des National Sword – sind Kunststoffabfälle zu einem ernsthaften Problem geworden, da die Infrastruktur des Landes und dessen Müllverbrennungsanlagen das enorme Abfallaufkommen nicht bewältigen können.
Aufgrund der Exportverbote steigt in den US die Zahl der Firmen, die zunehmend auf Mülldeponien angewiesen sind. Aktuellste Zahlen belegen, dass in den ersten sechs Monaten 2018 30 Prozent weniger Kunststoffabfall exportiert wurde als im Vorjahr. Ein Großteil des qualitativ minderwertigeren Kunststoffs landete in Mülldeponien. Mit einem Rückgang des Exports von 3 Millionen Tonnen pro Halbjahr auf knapp über 2 Millionen, exportieren auch die europäischen Länder nun weniger.
Die Einführung dieser Verbote sollte Regierungen und politische Entscheidungsträger in Exportländern dazu auffordern, die Recyclinginfrastruktur zu verbessern und Neuerungen in diesem Bereich umzusetzen. Doch hat sich in einigen Fällen herausgestellt, dass die Verbote eine Entwicklung in die falsche Richtung auslösten.
Ein neuer Ansatz für den Exportmarkt
Zusätzlich zu den Exportverboten wurden weitere Schritte zur Kontrolle von Abfallexporten eingeleitet, um dem Markt noch Spielraum zu lassen. Im Rahmen der 14. Vertragsstaatenkonferenz des Basler Übereinkommens im Mai 2019 haben 186 Mitgliedsländer neue Richtlinien zum kontrollierten Export von Kunststoffabfall verabschiedet. Das Basler Übereinkommen kontrolliert die grenzüberschreitende Verbringung gefährlicher Abfälle und ihre Entsorgung.
Eine Idee, die eine neue Änderung der geltenden Gesetze vorsieht und ursprünglich von norwegischen Vertretern im September 2018 vorgeschlagen wurde, sieht gemischte Kunststoffabfälle auf der „Gelben Liste“ der Abfallstoffe und das Material auf der Liste für „besondere Prüfung“ als Teil des Anhangs II des Übereinkommens.
Mit Durchsetzung dieser Änderung werden exportierende Länder dazu aufgefordert, vor Verschiffung von Abfällen eine Genehmigung des Einfuhrlandes einzuholen. Dies wiederum zwingt Exporteure höhere Qualitäten und Reinheitsgrade des Kunststoffabfalls einzuhalten und den Importeuren damit qualitativ hochwertigere und wertvollere Ressourcen zuzusichern. Es wurde auch eine Partnerschaft für Kunststoffabfälle eingerichtet, um eine Reihe von Interessengruppen zusammenzubringen, die bei der Umsetzung dieser Beschränkungen helfen sollen.
In der Tat unterstützt die jüngste Änderung des Basler Übereinkommens, warum viele Einfuhrländer zunächst Verbote und Beschränkungen für Abfälle verhängten. Mit dem Export von qualitativ hochwertigerem und reinerem Kunststoff kann dieser -im Gegensatz zu qualitativ schlechterem oder kontaminierten Materialien- besser recycelt und wiederverwendet werden. Folglich wird hinsichtlich der Wiederverwendung von Rezyklaten weiter Druck auf die exportierenden Länder ausgeübt.
Ankurbeln der Exporte durch verbindliche Vorgaben für höhere Rezyklatgehalte
Es gibt eine Möglichkeit, mit denen Exporteure die vom Basler Übereinkommen und von Einfuhrländern gesetzten Auflagen erfüllen können: mit der Einführung von verbindlichen Vorgaben, welche einen höheren Reinheitsgrad des Plastikabfalls fordern.
Das Ziel der Vorgaben für höhere Rezyklatgehalte in Kunststoffprodukten ist es, einen zirkuläreren Ansatz für Kunststoffe zu verfolgen und sicherzustellen, dass das Material einen ausreichenden Standard hat, um wiederverwendet und nicht verschwendet zu werden, wodurch der Gehalt an recycelten Inhaltsstoffen hoch bleibt. Durch die Anwendung dieser verbindlichen Methode auf Kunststoffe ermöglicht sie die weitere Bewegung von Kunststoffen durch die Märkte und trägt dazu bei, den schrumpfenden Exportmarkt wiederzubeleben – es geht nicht mehr um den Transport von Schrott, sondern um ein hochwertiges Material, das Wert hat.
Die von Regierungen und politischen Entscheidungsträgern festgelegten ambitionierten Recyclingziele tragen weiterhin maßgeblich zur Umsetzung einer nachhaltigen Kreiswirtschaft bei, auf die sich auch die Exportmärkte verlassen können.
Auch auf globaler Ebene herrschen bereits Bestrebungen zur Einführung höherer Rezyklatraten bei Kunststoffabfällen. In Australien zum Beispiel werden gesetzliche Bestimmung zum Thema Verpackung eingeführt, welche vorsehen, dass sämtliches Verpackungsmaterial bis 2025 zu 100 Prozent aus wiederverwertbaren Materialien bestehen sollen. Trotz der Bemühung erntet die australische Regierung in diesem Punkt Kritik für zu langsames Handeln.
Eine Reihe von Staaten in den USA haben bereits Gesetze zu recycelten Inhaltsstoffe für die Entwicklung neuer Produkte und Verpackungen in Kraft gesetzt. In Kalifornien wurde ein neues Mandat für recycelte Inhaltsstoffe vorgelegt, das vorsieht, dass 75 Prozent des recycelten Kunststoffs nach dem Jahr 2030 in Getränkeverpackungen verwendet werden müssen. Der Gesetzentwurf würde in Phasen funktionieren, beginnend mit 25 Prozent recyceltem Inhalt bis 2025, nicht weniger als 50 Prozent bis 2030 und bis zu 75 Prozent nach 2015.
In der EU werden ähnliche Ziele verfolgt. Ab 2025 wird eine Mindestrezyklatquote von 25 Prozent für die Herstellung von PET-Getränkefalschen erwartet. Bereits fünf Jahre später soll dieser Anteil bereits 30 Prozent betragen. Ein Zusammenschluss von 34 Unternehmen, Stiftungen und Wirtschaftsverbänden hat an den europäischen Verwaltungsrat appelliert und mehr Einsatz in der Einführung strikterer Vorgaben für den Mindestrezyklatanteil in Kunststoffprodukten gefordert. Auch einzelne europäische Länder werden aktiv. Deutschland zum Beispiel ist bereits gut gerüstet und auch Frankreich hat sich dazu verpflichtet, bis 2025 umweltgerechte Verpackungen zu produzieren, welche wiederverwendbar, recyclebar oder zu 100 Prozent kompostierbar sind.
Auch Deutschland zeigt sich engagiert in der Erhöhung der Reyclingquoten. Zum ersten Januar 2019 wurde in Deutschland das Verpackungsgesetz verabschiedet, welches die bisher geltende Verpackungsordnung aus 1998 ablöst. Demnach sind Hersteller und Lieferanten dazu verpflichtet, sich mittels dualer Entsorgungssysteme an Regelungen zur Rücknahme und Verwertung von Verpackungen zu halten. Ziele der neuen Regelung sind die Reduktion von Abfall und die Förderung des Recyclings, um bis 2022 Recyclingquoten von bis zu 90 Prozent zu erreichen.
Die Ambitionen der Regierungsstellen, sich an die Vorgaben für höhere Rezyklatgehalte in Kunststoffprodukten zu halten, sind offensichtlich, jedoch müssen die Bemühungen auf die Umsetzung konzentriert werden, um sicherzustellen, dass sie erfolgreich ist. Durch effiziente interne Vorgaben können die Exportländer wieder nach außen auf die globale Abfallwirtschaft blicken, da der Kunststoff, den sie nicht mehr benötigen, von so hoher Qualität und Reinheit ist, dass er von den Importländern akzeptiert wird.
Nachhaltige Zukunft
Die Realisierung einer nachhaltigen Zukunft bedarf eines neuen Ansatzes, welcher definiert, wie mit Abfällen umzugehen ist. Vorgaben für höhere Rezyklatgehalte in Kunststoffprodukten werden dabei helfen, die von der Regierung und politischen Entscheidungsträgern eingeführten Forderungen zu erfüllen, den Importeuren qualitativ höherwertige Materialien zur Verfügung zu stellen und somit positiv zur Entwicklung einer Kreislaufwirtschaft beizutragen.
Dass Sie in diesem ganzen langen Artikel („Quelle: Tomra Sorting Recycling“) die Notwendigkeit von konsequenter Abfallvermeidung nicht ein einziges Mal erwähnen, wundert mich nicht. Nur mit Export und stofflichem oder gar nur thermischem Recycling werden wir das globale Müllproblem allerdings nicht lösen können.
Sehr geehrter Herr Maier,
da haben Sie sicher recht. Aber „Zero Waste“ im Sinne von „Null Abfall“ ist unrealstisch, daher muss es für die Abfälle, die anfallen, sinnvolle Lösungen geben. Dass es insgesamt weniger werden muss, ist aber völlig unbestritten.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Brunn