Ab 2019 gilt eine Sammelquote von mindestens 65 Prozent. Um diese zu erreichen müssen insbesondere noch viel mehr Haushaltsgroßgeräte wie Waschmaschinen und Kühlschränke eingesammelt werden, so das UBA.
EU-weit ist geregelt, dass mindestens 45 Prozent an Geräten, die in den drei Vorjahren im Durchschnitt auf den Markt gebracht wurden, wieder eingesammelt werden. 2017 wurden 2.081.223 Tonnen Elektrogeräte in Verkehr gebracht. Im Vergleich zum Vorjahr wurden 54.693 Tonnen mehr Elektroaltgeräte gesammelt und zurückgenommen (+7 Prozent). 2017 betrug die Quote daher 45,08 Prozent. Die höchste Sammelquote mit über 70 Prozent weisen Haushaltskleingeräte auf, wie Haartrockner oder Toaster sowie Geräte der Unterhaltungselektronik, wie Fernseher oder Radio. Bei den Haushaltsgroßgeräten betrug 2017 die Sammelquote nur 42 Prozent. Die Lücke zwischen den in Verkehr gebrachten Geräten und den gesammelten Altgeräten ist hier mit fast einer halben Million Tonnen besonders groß, heißt es weiter.
Ab 2019 müssen 65 Prozent der in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte gesammelt werden, so dass die Sammelmenge insgesamt deutlich gesteigert werden muss. Derzeit arbeitet das Bundesumweltministerium ( BMU ), unterstützt durch das UBA , an einer Novellierung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG). Dort sollen auch Maßnahmen mit aufgenommen werden, die dazu führen, dass durch ein verdichtetes Sammelnetz mehr Elektroaltgeräte eingesammelt werden. Dabei geht es auch um eine bessere Verbraucherinformation und darum, alle Akteure besser mit einzubeziehen.
Altgeräte aus privaten Haushalten können kostenlos an den kommunalen Sammelstellen (z. B. Wertstoffhöfe, Depotcontainer für Elektrokleingeräte, Schadstoffmobile) abgegeben werden. Einige Kommunen bieten auch eine kostenlose sperrmüllbegleitende Altgeräteabholung an. Die Sammlung von Elektroaltgeräten kann in den einzelnen Kommunen unterschiedlich geregelt sein und kann meist über die Homepage oder einen Anruf bei der Kommune erfragt werden. Auch im stationären Handel und Versandhandel können Altgeräte unter bestimmten Bedingungen bei großen Händlern mir einer Verkaufsfläche bzw. Lager- und Versandfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 Quadratmetern kostenlos zurückgegeben werden. Dies betrifft insbesondere größere Elektrohändler und Baumärkte. Das Gerät muss dabei nicht bei dem jeweiligen Händler gekauft worden sein.
Das UBA warnt davor, Geräte an gewerbliche Sammler abzugeben (z. B. Schrottsammler und -händler, welche oft mit Postwurfsendungen werben). Diese sind nicht zur Elektroaltgeräte-Sammlung und Rücknahme berechtigt. Es besteht die Gefahr, dass die Altgeräte im Inland oder Ausland nicht umweltgerecht entsorgt werden.
Ein weiteres Problem in der Elektrogeräteentsorgung sind derzeit Batterien, die nicht aus den Geräten entfernt wurden. Vor allem Lithium-Batterien, die noch im Gerät sind oder beispielsweise falsch im Restmüll oder Verpackungsmüll entsorgt wurden, können sich entzünden und einen Brand auslösen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten daher einfach zu entnehmende Batterien aus dem Gerät entfernen und in die Altbatteriesammlung geben, heißt es abschließend.