Große Teile des Handels würden die Rücknahmeverpflichtung des ElektroG nicht umsetzen, wie Testbesuche der DUH im ersten Halbjahr 201 zeigten. Von den insgesamt 55 Geschäften hätten unter anderem Filialen von Unternehmen wie Apple, Media Markt, Obi, Saturn und Toom besonders schlecht abgeschnitten. Die DUH fordert die Handelsunternehmen auf, die Gesetzesverstöße sofort zu beenden und Verbraucher aktiv darüber aufzuklären, wie sie ihre alten Elektrogeräte zurückgeben können.
„Drei Jahre hatte der Handel Zeit und noch immer gibt es eklatante Probleme bei der Information und Rücknahme von Elektroaltgeräten. Mitarbeiter lehnen die Rückgabe alter Elektrogeräte ab, anstatt Verbraucher zur Rückgabe zu motivieren. Dieser Zustand ist völlig inakzeptabel. Damit ist der Handel mitverantwortlich dafür, dass mehr als die Hälfte des Elektroschrotts illegal entsorgt wird. So landet schadstoffhaltiger Elektroschrott im Restmüll, in der Umwelt oder wird ins Ausland exportiert“, kritisiert der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
In Filialen von Cyberport, Hornbach, Media Markt, Saturn und bei vielen weiteren Händlern hätten keine Informationen zu den gesetzlichen Rückgabemöglichkeiten gefunden werden können. In einigen Filialen, wie etwa bei Apple oder Toom, seien zwar Hinweise vorhanden gewesen, jedoch so versteckt, dass Kunden sie praktisch nicht wahrnehmen konnten.
15 Händler hätten die Rücknahme von großen oder kleinen Elektroaltgeräten verweigert. So hieß es in Märkten von Apple, Globus, Obi, Porta und Roller, dass eine Rückgabe kleiner Elektroaltgeräte oder Altlampen gar nicht oder nur bei Kauf eines neuen Geräts möglich sei. Filialen von Media Markt und Obi hätten für die Rückgabe eines Großgeräts unrechtmäßig eine Gebühr verlangt. Märkte von Toom und Hornbach hätten die Rückgabe der Großgeräte schlicht abgelehnt. Filialen von Galeria Kaufhof und Conrad hätten bei Lieferung eines neuen Geräts gesetzeswidrig die kostenlose Mitnahme des Altgeräts verweigert.
Die DUH fordert die Bundesländer dazu auf, Kontrollen im Einzelhandel durchzuführen und bei Verstößen konsequent Bußgelder zu verhängen. Die DUH will die für den Vollzug des ElektroG verantwortlichen Marktüberwachungsbehörden der Länder über die festgestellten Verstöße informieren und zum Handeln auffordern. „Das Missachten gesetzlicher Pflichten wird durch das völlige Fehlen behördlicher Kontrollen salonfähig gemacht. Die für den Vollzug verantwortlichen Bundesländer und unteren Behörden müssen Umweltgesetze endlich ernst nehmen und Verstöße sanktionieren, sonst nimmt sie keiner mehr ernst. Solange die für die Kontrolle des Elektrogesetzes zuständigen Landesbehörden untätig bleiben, wird die DUH die Einhaltung notfalls auf dem Rechtsweg durchsetzen“, sagt die DUH-Leiterin für ökologische Marktüberwachung Agnes Sauter.
Die zum Teil rechtlich selbstständig geführten Baumärkte und Elektronikketten handhabten die Rückgabepraxis sehr unterschiedlich. Dass eine verbraucherfreundliche Information und Rücknahme von Elektroaltgeräten grundsätzlich möglich sei, erklärt der Stellvertretende DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Philipp Sommer: „Unsere Tests zeigten in vier der 55 überprüften Märkte eine reibungslose Rücknahme, geschulte Mitarbeiter und eine gute Verbraucherinformation. Positiv fielen uns zudem einzelne Filialen von Bauhaus und Globus auf, die ihre Kunden aktiv und selbsterklärend auf die Rückgabemöglichkeiten hinwiesen. Auch gab es in diesen Märkten separate Informationen zur Abgabe von alten LED- und Energiesparlampen. Das ist wichtig, da sie zum Teil Schadstoffe enthalten und viele Verbraucher nicht wissen, dass sie ebenfalls kostenlos im Markt zurückgegeben werden können.