Um die deutschen und europäischen Ziele für 2030 zur Senkung der Treibhausgasemissionen zu erreichen, werden derzeit zusätzliche klimapolitische Instrumente diskutiert, die auch Einfluss auf die Unternehmen und die wirtschaftlichen Standortbedingungen haben. Besonders intensiv ist die Debatte darüber, ob und wie dem Treibhausgas CO2 ein Preis gegeben werden kann, damit Investitionen und Konsum klimafreundlicher werden. Mitte Juli lässt sich die Bundesregierung Gutachten vorlegen, wie eine CO2-Bepreisung eingeführt werden kann. Umweltministerin Svenja Schulze arbeitet parallel weiter an einem Ansatz. Auch die Parteien entwickeln Vorschläge. Gemein ist allen Konzepten: Unternehmen sollen in die zusätzliche CO2-Bepreisung einbezogen werden. Angesichts der Vielzahl von möglichen Optionen hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) zehn Leitlinien entwickelt. Sie sollen Orientierung geben, welche Maßnahmen für die Unternehmen wirtschaftlich tragfähig sein könnten.
Demnach könne eine zusätzliche CO2-Bepreisung als ergänzendes Instrument helfen, die Klimaziele zu erreichen. Häufig wird aus Sicht des DIHK aber übersehen, dass etliche Betriebe aus der Energiewirtschaft und der Industrie mit dem EU-Emissionshandel bereits einer „funktionierenden CO2-Bepreisung unterworfen“ seien. Die aktuelle Diskussion solle daher die Bereiche Verkehr, Wärme und Landwirtschaft in den Fokus nehmen. Auch hier wirkten allerdings bereits Maßnahmen, die zu einer mittelbaren CO2-Bepreisung führen, beispielsweise die Ökosteuer, die E-Auto-Prämie oder Zuschüsse für klimafreundliche Heizungen.
Neue Instrumente schaffen oder bestehende anpassen?
Unternehmen sind laut DIHK bereits heute mit einer Vielzahl von Regelungen im Energiebereich konfrontiert. Für sie sei es wichtig, dass die Politik zunächst prüft, ob eine Anpassung bestehender Instrumente ausreichend ist, um die Klimaziele zu erreichen. Gleichwohl biete die Debatte auch die Chance, das gesamte System der staatlichen Abgaben und Umlagen zu vereinfachen. Denn wichtig sei, die Wirtschaft vor allem bei staatlich induzierten Energiepreisbestandteilen und Bürokratie zu entlasten.
Instrumente sollen an Zielen ausgerichtet werden
Bleibe es bei gesondert definierten Klimazielen für einzelne Bereiche, etwa Gebäude und Verkehr, seien sektorspezifische Instrumente treffsicherer. Denn in den jeweiligen Sektoren seien die CO2-Vermeidungskosten und Technologiealternativen sehr unterschiedlich. Eine Folgenabschätzung sei daher bei einem solchen Vorgehen unabdingbar. Ob die Maßnahmen über eine Mengen- oder Preissteuerung erfolgen, sei daher nicht die zentrale Frage.
Wettbewerbsfähigkeit soll gesichert sein
Als besonders wichtig erachtet der DIHK, dass das letztendlich gewählte Konzept an europäische Regelungen anschlussfähig ist; so sollen Wettbewerbsnachteile für die deutsche Wirtschaft vermieden werden. Schließlich schulterten die Unternehmen hierzulande bereits jetzt mit die höchsten Strompreise in Europa. Sollte sich die Politik für eine zusätzliche CO2-Bepreisung entscheiden, sei es deshalb wichtig, dass die deutsche Wirtschaft dadurch nicht zusätzlich belastet wird. Mehreinnahmen aus einer CO2-Bepreisung sollten daher auch an Unternehmen rückverteilt werden.
Weil unternehmerische Investitionen verlässliche Planung erfordern, soll ein CO2-Preis nach dem Willen des DIHK nicht „Hals über Kopf, sondern mit zeitlichem Vorlauf und in kalkulierbaren Schritten“ eingeführt werden. Das eröffne den Unternehmen einerseits eher die Möglichkeit, in CO2-arme Technologien zu investieren; andererseits werde die breite Einführung für Klimaschutztechnologien unterstützt.